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Ueberblick

Im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Drittländern. Die Projekte im Rahmen der Aktionen 1, 2 und 5 können unter Beteiligung von Drittländern oder in solchen Ländern stattfinden, sofern sie zweifelsfrei den zuvor dargelegten Zielsetzungen, Regeln und Kriterien entsprechen.

Ziele der Zusammenarbeit mit Drittländern 

Die Zusammenarbeit mit Jugendlichen und Partnerorganisationen aus Ländern in anderen Weltregionen kann dazu beitragen, den Weltfrieden, den Dialog zwischen den Völkern sowie die Toleranz und Solidarität unter den jungen Menschen zu fördern. Um ihren Kooperationsvereinbarungen eine menschliche und kulturelle Dimension zu verleihen, bemüht sich die Europäische Union um eine Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Völkern. 

Bei der Unterstützung von Jugendaktivitäten, die gemeinsam mit Drittländern durchgeführt werden, beabsichtigt die Europäische Kommission in erster Linie, dauerhafte und stabile Partnerschaften zu knüpfen und den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Jugendarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen in der Europäischen Union und Drittländern zu fördern. 

Die Projekte mit Drittländern sollten es den Teilnehmern ermöglichen, ein besseres Verständnis für die Situation und die Kultur der jeweils anderen Gruppe zu entwickeln und sich mit ihrer regionalen Identität auseinander zu setzen. Darüber hinaus sollen diese Projekt zur Entwicklung des Freiwilligensektors und der Zivilgesellschaft in den Partnerländern beitragen.

Welche Länder nehmen am Programm teil?

Die entsprechende Länderliste und die Prioritätsregionen finden Sie in Abschnitt B.3

Welche allgemeinen Regeln gelten für die Aktivitäten mit Drittländern?

  • Lediglich Aktion 1 (Jugend für Europa), Aktion 2 (Europäischer Freiwilligendienst) und Aktion 5 (Flankierende Maßnahmen) stehen für die Kooperation mit Drittländern offen.
  • An einem Drittländer-Projekt müssen je nach Aktion ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein.
  • In die Projekte sollten Drittländer aus ein und derselben Region einbezogen werden.
  • Die Zahl der assoziierten oder EWR/EFTA-Länder in einem Projekt sollte die Zahl der beteiligten EU-Mitgliedstaaten nicht übersteigen.
  • Die Aktivitäten können in jedem der an einem Projekt beteiligten Länder stattfinden.

Welche besonderen Bedingungen gelten für die gemeinsamen Aktivitäten von assoziierten Ländern und Drittländern?

Assoziierte Länder können nur an Drittländer-Projekten mit benachbarten Prioritätsregionen teilnehmen:

  •  Assoziierte Länder aus Mittel- und Osteuropa (Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien) können nur an multilateralen Drittländer-Projekten mit Ländern in der GUS und Sudosteuropa teilnehmen.
  • Zypern und Malta sind nicht nur assoziierte Länder, sondern auch Partnerländer des Mittelmeerraums. Daher können sie als Drittländer an Projekten mit EU-Mitgliedstaaten und anderen Partnerländern des Mittelmeerraums teilnehmen. Hingegen können sie nicht an Projekten mit anderen Drittländern teilnehmen.

Wie bewirbt man sich?

Die offiziellen Antragsformulare sind bei den Nationalen Agenturen erhältlich. Die Unterlagen können auch von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Die Anträge sind innerhalb der in Abschnitt B.5 für die Auswahl auf europäischer Ebene angegebenen Fristen zu stellen. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agenturen oder Ihrem Nationalen Koordinator.

Eine der Partnerorganisationen übernimmt eine Führungsrolle bei der Beantragung sowie bei der Durchführung des Projektes. Diese Organisation ist für die Einreichung des Antrags auf einen Projektzuschuss verantwortlich. Sie nimmt den Zuschuss für das gesamte Projekt entgegen und hat den einzelnen Partnerorganisationen den ihnen zustehenden Anteil am Zuschuss zukommen zu lassen. Zudem ist sie für die Berichterstattung zuständig und hat die Endabrechnung vorzulegen.

Bewerbung bei Projekten mit Partnerländern des Mittelmeerraums

Jeder der Projektpartner, das heißt jede Entsende- oder Aufnahmeorganisation, die entweder in einem Programmland oder in einem der Partnerländer des Mittelmeerraums ansässig ist, kann die Bewerbung durchführen. Dieser Partner stellt den Projektantrag im Namen aller Partner bei der zuständigen Nationalen Agentur oder dem Nationalen Koordinator, die oder der den Antrag an die Europäische Kommission weiterleitet, die für die Auswahl der Projekte zuständig ist.

Bewerbung bei Projekten mit anderen Drittländern

Die Bewerbung muss von einem in einem Programmland ansässigen Partner durchgeführt werden. Dieser Partner stellt den Projektantrag im Namen aller Partner bei der zuständigen Nationalen Agentur, die den Antrag an die Europäische Kommission weiterleitet, die für die Auswahl der Projekte zuständig ist.

Europäische Jugendorganisationen

Europäische Jugendorganisationen, die ihren Sitz in einem der Programmländer und Niederlassungen in mindestens acht Programmländern haben, können sich direkt bei der Europäischen Kommission oder über ihre nationalen Niederlassungen bei den jeweiligen Nationalen Agenturen bewerben.

Sonstige Regelungen

Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

Die Bestimmungen in Bezug auf Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Beispielsweise gibt es keine allgemeingültigen Vorschriften für die Behandlung von EFD-Freiwilligen, weshalb die erforderlichen Vorkehrungen für jeden Freiwilligen/jede Freiwillige individuell getroffen werden müssen. Die Europäische Kommission kann aber in einem Schreiben bestätigen, dass der/die Freiwillige an einem Gemeinschaftsprojekt teilnimmt. Unterstützung gewähren auch die Nationalen Agenturen und die Nationalen Koordinatoren.

Impfungen und medizinische Versorgung 

Auskunft über die Empfehlungen bei Reisen in die jeweiligen Drittländer erhalten Sie bei den zuständigen Gesundheitseinrichtungen. Bei der Planung des Zeitplans und des Projekthaushalts sollten Sie möglicherweise erforderliche medizinische Untersuchungen und Impfungen berücksichtigen.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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