Up
Vorwort
Sprache
Einfuehrung
Aktionsprogramm
Aktion1: Jugendbegegnungen
Aktion2:EFD
Aktion3:Jugeninitiativen
Aktion4:Verknuepfung
Aktion5: Unterstuetzung
Zusammenarbeit
Nationale Agenturen


Vorwort

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Durchführung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms JUGEND vereinbart. 
Das Aktionsprogramm JUGEND stellt einen rechtlichen Rahmen für die Unterstützung nicht formaler Bildungsaktivitäten junger Menschen dar. In diesem Handbuch wird der Begriff JUGEND durchgehend zur Beschreibung jener spezifischen Aktivitäten verwendet, die durch den rechtlich bindenden Beschluss Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 ermöglicht werden. Die vereinbarte Programmdauer erstreckt sich von 2000 bis Ende 2006. 
Das Aktionsprogramm JUGEND wird dezentral durchgeführt, wobei das Ziel darin besteht, die Maßnahmen so nah wie möglich an die Begünstigten heranzuführen und der Vielgestaltigkeit der nationalen Systeme und Gegebenheiten im Jugendbereich anzupassen.

Die 30 Länder, die uneingeschränkt an den Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen, haben allesamt eine Nationale Agentur benannt. Diese Nationalen Agenturen sind für die Verwaltung des Großteils der Mittel des Aktionsprogramms JUGEND zuständig und bieten Information und Beratung an. Zudem fungieren sie als Bindeglied zwischen der Europäischen Kommission, den Projektbetreibern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und den Jugendlichen. 

Das in mehreren Sprachen vorliegende Benutzerhandbuch dient als Referenzdokument. Es soll all jenen als Leitfaden dienen, die in verschiedenen Ländern Projekte für Jugendliche entwickeln, sich über die Programmziele informieren und Aufschluss darüber gewinnen möchten, welche Art von Projekten gemäss einer Reihe spezifischer Ziele für eine Unterstützung in Frage kommen (bzw. nicht in Frage kommen). Darüber hinaus ist in diesem Benutzerhandbuch genau beschrieben, welche Informationen für eine Bewerbung benötigt werden, welche Ausgaben forderungswürdig sind und wie hoch die Zuschüsse für die verschiedenen Projekttypen sind. Es enthält eine eingehende Beschreibung der Kriterien für die verschiedenen Projekte, eine Definition der Forderungswürdigkeit von Ländern und Teilnehmern sowie Angaben dazu, welche Aktivitäten nicht forderungswürdig sind. 

Die unterstützten Hauptaktivitäten sind in 5 Aktionen unterteilt:

  • Aktion 1: Gruppenaustauschprojekte von kurzer Dauer für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren; 
  • Aktion 2: Individueller Freiwilligendienst von Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren; 
  • Aktion 3: Unterstützung von Initiativen, die von Jugendlichen eigenständig durchgeführt werden;
  • Aktion 4: Entwicklung von Projekten in Zusammenhang mit anderen Gemeinschaftsprogrammen;
  • Aktion 5: Paket möglicher flankierender Maßnahmen zur Entwicklung neuer JUGEND-Projekte und zur Verbesserung ihrer Qualität.

User's Guide Gebruikershandleiding Le programme JEUNESSE Käyttöopas Benutzerhandbuch Οδηγός Προγράμματος Brugervejledning Guía del usuario Przewodnik FAQ National Agencies


Home Program Youth N. Agencies FAQ
 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.