Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union haben die Durchführung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms JUGEND
vereinbart.
Das Aktionsprogramm JUGEND stellt einen rechtlichen Rahmen für die Unterstützung
nicht formaler Bildungsaktivitäten junger Menschen dar. In diesem Handbuch wird der Begriff JUGEND durchgehend zur Beschreibung jener spezifischen
Aktivitäten verwendet, die durch den rechtlich bindenden Beschluss Nr.
1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 ermöglicht
werden. Die vereinbarte Programmdauer erstreckt sich von 2000 bis Ende 2006.
Das Aktionsprogramm JUGEND wird dezentral durchgeführt, wobei das Ziel
darin besteht, die Maßnahmen so nah wie möglich an die Begünstigten
heranzuführen und der Vielgestaltigkeit der nationalen Systeme und
Gegebenheiten im Jugendbereich anzupassen.
Die 30 Länder, die uneingeschränkt an den Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND
teilnehmen, haben allesamt eine Nationale Agentur benannt. Diese Nationalen Agenturen sind
für die Verwaltung des Großteils der Mittel des Aktionsprogramms JUGEND zuständig
und bieten Information und Beratung an. Zudem fungieren sie als Bindeglied zwischen der
Europäischen Kommission, den Projektbetreibern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und den
Jugendlichen.
Das in mehreren Sprachen vorliegende Benutzerhandbuch dient als
Referenzdokument. Es soll all jenen als Leitfaden dienen, die in verschiedenen Ländern
Projekte für Jugendliche entwickeln, sich über die Programmziele informieren und Aufschluss
darüber gewinnen möchten, welche Art von Projekten gemäss einer Reihe spezifischer Ziele
für eine Unterstützung in Frage kommen (bzw. nicht in Frage kommen). Darüber hinaus ist in diesem Benutzerhandbuch genau
beschrieben, welche Informationen für eine Bewerbung benötigt werden, welche Ausgaben
forderungswürdig sind und wie hoch die Zuschüsse für die verschiedenen Projekttypen
sind. Es enthält eine eingehende Beschreibung der Kriterien für die verschiedenen
Projekte, eine Definition der Forderungswürdigkeit von Ländern und Teilnehmern sowie Angaben
dazu, welche Aktivitäten nicht forderungswürdig sind.
Die unterstützten Hauptaktivitäten sind in 5 Aktionen unterteilt:
Aktion 1: Gruppenaustauschprojekte von kurzer Dauer für Jugendliche zwischen 15 und 25
Jahren;
Aktion 2: Individueller Freiwilligendienst von Jugendlichen zwischen 18 und 25
Jahren;
Aktion 3: Unterstützung von Initiativen, die von Jugendlichen eigenständig
durchgeführt werden;
Aktion 4: Entwicklung von Projekten in Zusammenhang mit anderen
Gemeinschaftsprogrammen;
Aktion 5: Paket möglicher flankierender Maßnahmen zur Entwicklung neuer
JUGEND-Projekte und zur Verbesserung ihrer Qualität.
Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the
Program Youth.” Project no: 5.1/R1/2003/06
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Hienet working
Teams in cooperation with
T.E.S.