Beitrittswillige oder Assoziierte Länder – Länder, die sich um
Aufnahme in die Europäische Union beworben haben und uneingeschränkt an allen
Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen (siehe Abschnitt B.2)
Programmländer - Die EU-Mitgliedstaaten, die
EFTA/EWR-Staaten und die assoziierten Länder. Diese Länder können
uneingeschränkt an sämtlichen Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND
teilnehmen (siehe Abschnitt B.2)
Drittländer - Staaten, die weder der
Europäischen Union noch EFTA/EWR angehören und keine assoziierten Länder sind.
Sie können an den Aktionen 1, 2 und 5 des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen,
wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen und Verfahren einhalten (siehe Länderliste
in Abschnitt B.3)
Partnerländer des Mittelmeerraums - Die 12 außergemeinschaftlichen Länder, die an das Mittelmeer angrenzen oder als dem Mittelmeerraum
zugehörig betrachtet werden und am Jugendaktionsprogramm Europa\Mittelmeer (Euro-Med)
teilnehmen (siehe Abschnitt B.3)
Euro-Med - Abkürzung für das
"Jugendaktionsprogramm Europa\Mittelmeer". An diesem Programm sind 15
Mitgliedstaaten der EU und 12 Partnerländer des Mittelmeerraums beteiligt
Nationale Agenturen - Von den
nationalen Behörden in den einzelnen Programmländern eingerichtete Strukturen,
welche die Europäische Kommission bei der Leitung des Programms unterstützen und
für die Durchführung des Großteils des Aktionsprogramms JUGEND verantwortlich
sind (siehe detaillierte Liste der Kontaktadressen im Anhang)
Nationale Koordinatoren - Von den Nationalen Behörden in den Euro-Med-Partnerländern
eingerichtete Strukturen, welche die Durchführung des Jugendaktionsprogramms
Europa\Mittelmeer zu ermöglichen (siehe detaillierte Liste der Kontaktadressen
im Anhang)
Nicht formale Bildung - An den
Projekten im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND beteiligen sich Jugendliche auf
freiwilliger Basis. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, außerhalb der formalen
Bildungs- und Ausbildungssysteme neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Obwohl Jugendprojekte kein Bestandteil der formalen Bildung sind, beruhen doch
sie auf einem sorgfaltig geplanten Programm für die persönliche und soziale
Bildung der Teilnehmer und bedienen sich der Methoden des interkulturellen
Lernens
EFD - Abkürzung für Europäischer
Freiwilligendienst
Benachteiligte Jugendliche -
Jugendliche, die aus kulturellen, geografischen oder sozioökonomischen Gründen
oder aufgrund eine Behinderung benachteiligt sind. Die verstärkte Einbindung
solcher Jugendlicher in die Aktivitäten des Aktionsprogramms JUGEND hat
Priorität für die Europäische Kommission
Gemeinschaftszuschuss - Finanzieller
Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND zu den ausgewählten Jugend-Projekten