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Vorwort
Sprache
Einfuehrung
Aktionsprogramm
Aktion1: Jugendbegegnungen
Aktion2:EFD
Aktion3:Jugeninitiativen
Aktion4:Verknuepfung
Aktion5: Unterstuetzung
Zusammenarbeit
Nationale Agenturen


Sprache

Einige der im Handbuch verwendeten Begriffe beziehen sich auf das Programm JUGEND oder haben eine spezifische Bedeutung im europäischen Kontext. Es folgen einige grundlegende Begriffsbestimmungen:

Mitgliedstaaten – Länder, die der Europäischen Union angehören  B.2)

EFTA/EWR-Staaten - Die 3 Länder, die der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören (siehe Abschnitt B.2)

Beitrittswillige oder Assoziierte Länder – Länder, die sich um Aufnahme in die Europäische Union beworben haben und uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen  (siehe Abschnitt B.2)

Programmländer - Die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA/EWR-Staaten und die assoziierten Länder. Diese Länder können uneingeschränkt an sämtlichen Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen (siehe Abschnitt B.2)

Drittländer - Staaten, die weder der Europäischen Union noch EFTA/EWR angehören und keine assoziierten Länder sind. Sie können an den Aktionen 1, 2 und 5 des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen und Verfahren einhalten (siehe Länderliste in Abschnitt B.3)

Partnerländer des Mittelmeerraums - Die 12 außergemeinschaftlichen Länder, die an das Mittelmeer angrenzen oder als dem Mittelmeerraum zugehörig betrachtet werden und am Jugendaktionsprogramm Europa\Mittelmeer (Euro-Med) teilnehmen (siehe Abschnitt B.3)

Euro-Med - Abkürzung für das "Jugendaktionsprogramm Europa\Mittelmeer". An diesem Programm sind 15 Mitgliedstaaten der EU und 12 Partnerländer des Mittelmeerraums beteiligt

Nationale Agenturen - Von den nationalen Behörden in den einzelnen Programmländern eingerichtete Strukturen, welche die Europäische Kommission bei der Leitung des Programms unterstützen und für die Durchführung des Großteils des Aktionsprogramms JUGEND verantwortlich sind (siehe detaillierte Liste der Kontaktadressen im Anhang)

Nationale Koordinatoren - Von den Nationalen Behörden in den Euro-Med-Partnerländern eingerichtete Strukturen, welche die Durchführung des Jugendaktionsprogramms Europa\Mittelmeer zu ermöglichen (siehe detaillierte Liste der Kontaktadressen im Anhang)

Nicht formale Bildung - An den Projekten im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND beteiligen sich Jugendliche auf freiwilliger Basis. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, außerhalb der formalen Bildungs- und Ausbildungssysteme neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Obwohl Jugendprojekte kein Bestandteil der formalen Bildung sind, beruhen doch sie auf einem sorgfaltig geplanten Programm für die persönliche und soziale Bildung der Teilnehmer und bedienen sich der Methoden des interkulturellen Lernens

EFD - Abkürzung für Europäischer Freiwilligendienst

Benachteiligte Jugendliche - Jugendliche, die aus kulturellen, geografischen oder sozioökonomischen Gründen oder aufgrund eine Behinderung benachteiligt sind. Die verstärkte Einbindung solcher Jugendlicher in die Aktivitäten des Aktionsprogramms JUGEND hat Priorität für die Europäische Kommission

Gemeinschaftszuschuss - Finanzieller Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND zu den ausgewählten Jugend-Projekten

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