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Europa- Projekte


Europa- Projekte

Europaweite Projekte sind für europaweite Netzwerke und Nichtregierungsorganisationen bestimmt, die auf europäischer Ebene zusammenarbeiten.

Europaweite Projekte sollten der Entwicklung von Aktion 2 insgesamt zugute kommen. Sie sollten mit neuen Methoden experimentieren und innovativ sein. Europaweite Projekte werden sorgfältig beobachtet und mit Folgemaßnahmen verknüpft. Die in derartigen Projekten gesammelten Erfahrungen sollten mit anderen Ländern und Akteuren geteilt werden, die am Aktionsprogramm teilnehmen.

Wer kann sich bewerben?

Jede Nichtregierungsorganisation (NRO), Vereinigung oder lokale Behörde, die Partner in mindestens acht Programmländern hat, kann sich bewerben.

Europaweite Projekte müssen sich auf mindestens sechs Programmländer erstrecken, die einen Austausch von Freiwilligen vereinbaren. Solche Projekte müssen in allen Programmländern stattfinden können (siehe Abschnitt B.2).

Für ein europaweites Projekt muss eine koordinierende Organisation benannt werden, die in einem Programmland ansässig sein muss. Diese Organisation übernimmt wichtige Funktionen für die beteiligten Partner und sorgt für die Erfüllung aller mit dem Projekt verbundenen vertraglichen Verpflichtungen. Die koordinierende Organisation ist für die Einreichung des Projektantrags verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass aus dem Antrag deutlich hervorgehen muss, welches die Partnerorganisationen sind. Die koordinierende Organisation ist für die allgemeine Leitung des Projekts einschließlich der vertraglichen und finanziellen Aspekte sowie für die Bereitstellung aller von der Europäischen Kommission verlangten Informationen zuständig. 

Die koordinierende Organisation hat die Schulungen zu organisieren und die Informationen an die lokalen Partner weiterzuleiten. Auch ist es ihre Aufgabe, ein Netz auf europäischer Ebene zu knüpfen oder zu erhalten und dafür zu sorgen, dass alle Partner direkt in das Projekt eingebunden werden. 

Worin bestehen die spezifischen Auswahlkriterien?

Die folgenden Kriterien haben Vorrang vor den für alle EFD-Projekte geltenden allgemeinen Kriterien, die in Abschnitt D.3 beschrieben sind:

  • Das Projekt muss beträchtliche inhaltliche Substanz haben.
    Das Projekt sollte dazu dienen, Jugendliche an neuen Aktivitäten zu beteiligen und ihren Erfahrungshorizont zu erweitern.
    Die europäische Dimension des Projekts schlägt sich in einem gemeinsamen Zugang zur Koordination, zur Vernetzung und zum Austausch bewährter Methoden zwischen den Partnern nieder. 
    Es sollte konkret dazu Stellung genommen werden, wie die im Projekt gewonnene Erfahrung auf den dezentralisierten Teil des Aktionsprogramms JUGEND übertragen werden soll.
  • Am Projekt sind mindestens drei Entsendeorganisationen und mindestens drei Aufnahmeorganisationen beteiligt, die jeweils in verschiedenen Programmländern ansässig sein müssen.
    Bei Partnerschaften, die schon zuvor am EFD teilgenommen haben, sollten die Projekte einen bestimmten Anteil von Partnern (20%) beinhalten, die bisher noch nicht am EFD teilgenommen haben.
  • Es müssen mindestens 12 und höchstens 60 Freiwillige aus mindestens drei Ländern am Projekt teilnehmen. 
    Jede Aufnahmeorganisation darf höchstens vier Freiwillige aufnehmen, von denen nicht mehr als zwei aus demselben Land stammen dürfen.
  • Die Gesamtdauer des Projekts darf einschließlich Vorbereitung und Folgemaßnahmen 24 Monate nicht überschreiten. Die Dauer der einzelnen Freiwilligendienstprojekte darf 12 Monate nicht überschreiten; ausgenommen von dieser Regelung sind Projekte mit benachteiligten Jugendlichen.
  • Bestandteile des Projekts sind Schulungen der Teilnehmer vor der Abreise und nach der Ankunft sowie ein Halbzeittreffen. Der Projektantrag muss genaue Angaben zu diesen Schulungen enthalten. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen wird nachdrücklich empfohlen (siehe Abschnitt D.5).

Welche Projekte haben Priorität bei der Finanzierung?

Die Europäische Kommission wird Projekten Vorrang geben, welche die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher in den Mittelpunkt rücken und Organisationen einbinden, die mit dieser Zielgruppe arbeiten. Der Freiwilligendienst kann auch von kurzer Dauer sein.

Wie wird ein Projekt finanziert?

Koordinierende Organisationen können zusätzlich zu den in Abschnitt D.8 genannten Mitteln einen spezifischen Zuschuss des Aktionsprogramms JUGEND erhalten. 


Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND 

Pflichten der koordinierenden Organisationen

  • Festbetrag pro Partnerorganisation

  • 50 % der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Rechnungen/Quittungen

  • Schulung vor der Abreise, Halbzeit- und Abschluss-bewertung (tatsächliche Kosten bis zu einem Festbetrag/Teilnehmer/Sitzung) 

  • Verwaltung: Kosten von Überwachung, Kommunikation und Verwaltung, Gehalter
  • Andere Aktivitäten: Ein Koordinierungstreffen
  • Vernetzung der einzelnen Aufnahme- und Entsendeorganisationen (Planungstreffen, Schulungen, Materialien)
  • Partnerschaftstreffen, Abschlussbewertung

Bei den Kosten der koordinierenden Organisation muss es sich um tatsächliche Kosten von Aktivitäten handeln, die speziell mit solchen anspruchsvolleren Projekten zusammenhängen. Die Kosten werden von der Europäischen Union von Fall zu Fall ausgehend vom Profil der Freiwilligen, von der Projektdauer, der Zahl der Teilnehmerländer, der Zahl der vorgeschlagenen Treffen zwischen den Partnern und der durchschnittlichen Zahl der mit der Betreuung des Projekts verbrachten Stunden eingeschätzt.

Wie bewirbt man sich?

Die Nationalen Agenturen und die Europäische Kommission stellen die offiziellen Antragsformulare zur Verfügung. Diese Formulare können auch von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Die Projektanträge müssen innerhalb der in Abschnitt B.5 für die Auswahl auf europäischer Ebene genannten Fristen eingereicht werden. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur.

Eine der Partnerorganisationen übernimmt eine Führungsrolle bei der Beantragung sowie bei der Durchführung des Projektes. Diese Organisation ist für die Einreichung des Antrags auf einen Projektzuschuss verantwortlich. Sie nimmt den Zuschuss für das gesamte Projekt entgegen und ist dafür verantwortlich, den einzelnen Partnerorganisationen den ihnen zustehenden Anteil am Zuschuss zukommen zu lassen. Zudem ist sie für die Berichterstattung zuständig und hat die Endabrechnung vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die europaweiten Projekte nur in Programmländern stattfinden.
Gilt auch für Projekte mit Drittländern, an denen mehr als zwei Partner teilnehmen (siehe Abschnitt H.3)

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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