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Europa- Projekte


Finanzierung

Die Finanzierung von EFD-Projekten beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung. Das bedeutet, dass neben dem Gemeinschaftszuschuss auch andere öffentliche oder private Beitrage vorgesehen sind. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht für die gesamten Projektkosten aufkommen. Es sind Beitrage der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Geld- oder Sachleistungen erforderlich, um die Gesamtkosten des Projekts zu decken. Die Europäische Union übernimmt bestimmte Kosten und leistet einen Beitrag zu den Aktivitätskosten der Entsende- und der Aufnahmeorganisation. 

Mit Ausnahme der Reisekosten der Freiwilligen, des Taschengeldes und der außergewöhnlichen Kosten dient der Zuschuss der Gemeinschaft zu den Aktivitäten nicht direkt zur Abdeckung bestimmter Kosten, sondern besteht aus Festbeträgen und Pauschalbeträgen, deren Verwendung nicht begründet werden muss.

Zuschüsse werden für die Tätigkeit von Entsendeorganisationen, von Aufnahmeorganisationen und in bestimmten Fällen von koordinierenden Organisationen gewährt. 

Entsendeorganisationen

Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND

 Pflichten der Entsendeorganisation

  • Internationale Reisekosten des/der Freiwilligen (100 % der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Belegen)
  •  Visa und Impfungen des/der Freiwilligen (100% der tatsächlichen Kosten)
  • Beitrag zu den Entsendeaktivitäten (Festbetrag + Pauschalbetrag)
  • Außergewöhnliche Kosten des/der Freiwilligen (Ersatz der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Belegen)
  • Vorbereitender Planungsbesuch (tatsächliche Kosten + Pauschalbetrag für max. 2 Tage)
  •   Auswahl und Vorbereitung des/der Freiwilligen 
  • Kontaktpflege mit dem/der Freiwilligen
  • Folgemaßnahmen
  • Beschaffen von Visa und Abschluss von Versicherungen

Aufnahmeorganisationen

Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND

 Pflichten der Aufnahmeorganisation

  • Taschengeld für den Freiwilligen/die Freiwillige (feststehender monatlicher Pauschalbetrag
  • Beitrag zu den Aufnahmeaktivitäten (Festbetrag + Pauschalbetrag)
  • Außergewöhnliche Kosten des/der Freiwilligen (Ersatz der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Belegen)
  •  Aufgabenbezogene Unterstützung· Persönliche Unterstützung 
  • Tutor
  •  Sprachausbildung 
  • Unterbringung und Verpflegung des/der Freiwilligen 
  • Transport vor Ort
  • Wenn die Aufnahmeorganisation die Schulung nach der Ankunft organisiert, wird ein spezifischer Betrag pro Freiwilligen/Freiwilliger gezahlt (Minimum 5 EFD-Freiwillige in Programmländern) 
  •   Befolgung der inhaltlichen Vorgaben für Schulungen nach der Ankunft.

Außergewöhnliche Kosten

Der Gemeinschaftszuschuss kann auf außergewöhnliche Ausgaben des/der Freiwilligen erweitert werden, sofern diese Ausgaben notwendig und begründet sind. Gemeint sind außergewöhnlichen Ausgaben, die zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse des/der Freiwilligen dienen (medizinische Versorgung, Zusatzschulungen, besondere Einrichtungen, zusätzliche Begleitperson usw.). Diese Kosten werden zur Ganze übernommen, sofern sie zweifelsfrei mit der Durchführung des EFD-Projekts zusammenhängen.

Bei den außergewöhnlichen Kosten handelt es sich um tatsächliche Kosten. Sämtliche außergewöhnlichen Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.