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Teilnahme

Am Aktionsprogramm JUGEND können Gruppen junger Menschen, Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnzweck, öffentliche Behörden und andere Einrichtungen mit Erfahrung in Jugendangelegenheiten und in der nicht formalen Bildung teilnehmen. Sie können sich um finanzielle Unterstützung seitens der Programmbetreiber bewerben.

Darüber hinaus können europäische Jugendorganisationen mit Sitz in einem der Programmländer teilnehmen, die Niederlassungen in mindestens acht Programmländern haben. Sie können sich direkt bei der Europäischen Kommission oder über ihre nationalen Niederlassungen bei der zuständigen Nationalen Agentur bewerben. 

Voraussetzung für die Teilnahme an den meisten der vom Aktionsprogramm JUGEND kofinanzierten Projekte ist - abhängig von den für die jeweilige Aktion geltenden Regeln und vom Herkunftsland/von den Herkunftsländern des Partners oder der Partner - der Abschluss einer Partnerschaft mit einem oder mehreren Partner(n). 

Das Aktionsprogramm JUGEND zielt in erster Linie auf Partner aus den Programmländern (EU-Mitgliedstaaten, EFTA/EWR- Länder und assoziierte Länder). Mit Einschränkungen und unter bestimmten Umständen steht es auch Partnern aus Ländern in anderen Teilen der Welt - das heißt aus "Drittländern" - offen.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.