Teilnahme
Am Aktionsprogramm JUGEND können Gruppen junger Menschen, Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen ohne
Gewinnzweck, öffentliche Behörden und andere Einrichtungen mit Erfahrung in Jugendangelegenheiten und in der nicht formalen Bildung
teilnehmen. Sie können sich um finanzielle Unterstützung seitens der Programmbetreiber
bewerben.
Darüber hinaus können europäische Jugendorganisationen mit Sitz in einem der Programmländer
teilnehmen, die Niederlassungen in mindestens acht Programmländern haben. Sie können
sich direkt bei der Europäischen Kommission oder über ihre nationalen Niederlassungen bei der
zuständigen Nationalen Agentur bewerben.