Für Projekte, die auf nationaler Ebene ausgewählt werden, gibt es jährlich fünf
Bewerbungsabgabefristen:
Beginn der Projektlaufzeit zwischen
Bewerbungsabgabefrist
1. Mai und 30. September
1. Februar
1. Juli und 30. November
1. April
1. September und 31. Januar
1. Juni
1. Dezember und 30. April
1. September
1. Februar und 30. Juni
1. November
Für Projekte, die auf europäischer Ebene ausgewählt werden, gibt es jährlich
drei Bewerbungsfristen:
Projekte mit Beginn der Laufzeit vom
Bewerbungsabgabefrist
1. Juli bis 31. Dezember
1. Februar
1. November bis 30. April
1. Juni
1. April bis 30. September
1. November
Bitte beachten Sie, dass Projektfristen und Aktivitätsfristen voneinander
abweichen!
Die Projektfrist erstreckt sich von der Vorbereitung bis zur Bewertung.
Die Aktivitätsfrist umfasst die eigentliche Aktivität (z.B. Tag der Ankunft
des/der Freiwilligen im Aufnahmeland, erster Tag eines Jugendaustauschprogramms
usw.).
Sowohl das Projekt als auch die Aktivität sollten innerhalb der genannten Fristen
beginnen. Wenn man sich beispielsweise bis zum Abgabetermin 1. Februar auf nationaler Ebene
bewirbt, kann die Vorbereitung des Projekts frühestens am 1. Mai beginnen, und die
Aktivität (Jugendaustausch, Freiwilligendienst usw.) muss vor dem 30. September beginnen
Bitte beachten Sie, dass die vor dem Tag des Projektbeginns (Vorbereitung, Kommunikation
usw.) und vor der offiziellen Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens anfallenden Projektkosten nicht aus dem finanziellen Zuschuss im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND gedeckt werden
können.
Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the
Program Youth.” Project no: 5.1/R1/2003/06
Made by
Hienet working
Teams in cooperation with
T.E.S.