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Warum Austausch?
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Youth Encounters


Finanzierung

Die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung, die weitere öffentliche und/oder private Beiträge voraussetzt. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht sämtliche Projektkosten tragen. Daher sind finanzielle Beiträge oder Sachleistungen aller Partner unerlässlich, um das Projekt zu finanzieren. Die Teilnehmer sollten sich so weit wie möglich an der Beschaffung von Mitteln beteiligen, so dass sie zur Ganze in die Vorbereitung des Projekts eingebunden sind. 

Bei der Berechnung des Gemeinschaftszuschusses wird von den tatsächlichen Reisekosten sowie den außergehwohnlichen Kosten, von Festbetragen für alle anderen Projektkosten sowie von Pauschalbeträgen pro Teilnehmer und Tag ausgegangen.

Die Berechnung der Pauschalbeträge erfolgt auf der Grundlage der Zahl der Nächte, auf die ein voller Programmtag folgt.

Mit Ausnahme von Reisekosten und außergehwohnliche Kosten ist der Beitrag der Gemeinschaft zu den Aktivitäten nicht direkt mit spezifischen Kosten verknüpft und besteht aus Festbeträgen, die nicht nachgewiesen oder gerechtfertigt werden müssen.

Dieser Finanzierungsmechanismus soll den Bewerbern die Einschätzung des zu erwartenden Zuschusses und eine realistische Planung des Austauschprojekts erleichtern. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Ziele und der Art jener Aktivitäten enthalten, für die der Zuschuss verwendet werden soll. Dies ist eines der Elemente, die wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung des Projekts haben.


Gemeinschaftsbeitrag

Entsendegruppe

  • 70% der tatsächlichen Reisekosten (für Jugendliche und Gruppenleiter)
  • Beitrag zu einem vorbereitenden Planungsbesuch.
  • Festbetrag für die Vorbereitung der Teilnehmer und der Aktivitäten (einschließlich Versicherung)
  • Tatsächliche außergewöhnliche Kosten für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sowie für besondere Aktivitäten.

Aufnahmegruppe

  • Festbetrag für die Vorbereitung der Aktivitäten sowie der Teilnehmer (einschließlich Versicherung)
  • Festbetrag pro Projekt zur Abdeckung der allgemeinen Aktivitätskosten 
  • Pauschalbetrag pro Teilnehmer (Jugendliche und Gruppenleiter) und Tag 
  • Tatsächliche außergewöhnliche Kosten für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sowie für besondere Aktivitäten.

Vorbereitender Planungsbesuch

Bei einem vorbereitenden Planungsbesuch werden 100 % der Reisekosten und ein Pauschalbetrag pro Tag finanziert. Diese Zuschüsse werden für höchstens zwei Tage und für einen Teilnehmer pro Entsendegruppe gewährt; für zwei Personen unter der Bedingung, dass der zweite Teilnehmer ein Jugendlicher ist. Das Planungstreffen sollte im Aufnahmeland stattfinden.

Außergewöhnliche Kosten

Eine Reihe von Zusatzkosten können übernommen werden, wenn das Projekt benachteiligte Jugendliche beinhaltet, die unter Umstanden besondere Bedürfnisse haben (aufgrund einer Behinderung oder anderer Umstände), wenn es einen spezifischen pädagogischen Inhalt aufweist und/oder wenn eine solche Finanzierung aufgrund der besonderen Natur der Aktivitäten ratsam erscheint.

Kosten für Impfungen und Visa gelten als außergewöhnliche Kosten.

Sämtliche außergewöhnlichen Kosten müssen als tatsächliche Kosten belegt und nachgewiesen werden.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.