Partners
- Youth Encounters müssen multilateral sein, d.h. sie müssen Partner aus
mindestens acht Programmländern einschließen, von denen mindestens zwei EU
Staaten sein müssen.
Teilnehmer
- Jugendliche die an Youth Encounters teilnehmen sollten grundsätzlich
zwischen 15 und 25 Jahre alt sein und ihren gesetzlichen Wohnort in einem
Programmland haben (siehe auch Kapitel B.2).
- Jede Youth Encounter sollte grundsätzlich mindestens 60 und maximal 200
Teilnehmer haben (Gruppenleiter inbegriffen)
- Die nationalen Gruppen müssen in der Anzahl der Teilnehmer ausgewogen
sein. (Die Gruppe des Gastlands darf geringfügig höher sein)
Dauer
- Die Dauer eines Youth Encounters sollte zwischen sechs und zwölf Tagen
betragen (ausschließlich der An- und Abreise)
Projektinhalt
Zusätzlich zu den Projektinhaltskriterien für Jugendbegegnungen (siehe
Kapitel C.4) sollten Youth Encounter folgenden Kriterien
entsprechen:
- Sie müssen einen klar dazugehörigen Werbenutzen für das Aktionsprogramm
Jugend haben.
- Themen der Youth Encounters müssen sich auf folgende Punkte konzentrieren:
- die generellen und jährlichen Ziele und Prioritäten des Aktionsprogramm
Jugend (siehe auch Kapitel A.2), oder
- die politischen Prioritäten im Jugendbereich oder
- die Zukunft Europas
- Sie müssen dem interkulturellen Lernprozess dienen und allgemeine Debatten
und Workshops beinhalten, in deren Verlauf Jugendliche das gewählte Thema
bearbeiten können.
Wie wird ein Projekt finanziert?
Die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses beruht auf dem Prinzip der
Kofinanzierung, die weitere öffentliche und/oder private Beiträge voraussetzt.
Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht sämtliche Projektkosten tragen. Die
Beiträge der Organisatoren und/oder Teilnehmer können in Form von Geld- oder
Sachleistungen erfolgen oder eine Kombination von beiden darstellen.
Der Gemeinschaftszuschuss geht von den tatsächlichen Kosten aus und
übernimmt bis zu 30% der gesamten Kosten die in direktem Zusammenhang mit der
Organisation des Projekts stehen (maximal € 50.000).
Wie beantragt man?
Die Nationalen Agenturen stellen offizielle Antragsformulare zur Verfügung.
Diese Formulare können auch im Internet unter
Eurotool oder
www.youth4europe.at
heruntergeladen werden. Die Aufnahmeorganisation reicht im Namen aller Partner
den Antrag bei ihrer Nationalagentur bis zu den Einreichfristen (siehe Kapitel
B.5.) ein. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare
erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur.
Vertragliche Verpflichtungen
Wenn eine Jugendbegegnung genehmigt wurde, wird eine finanzielle
Vereinbarung (Vertrag) aufgesetzt, in der geregelt ist, wie der Begünstigte den
Gemeinschaftszuschuss verwenden wird. Der Begünstigte willigt ein, seinen
vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und sämtliche tatsächlichen
Projektausgaben zu rechtfertigen. Der Begünstigte hat das Projekt entsprechend
seinen Angaben im Antrag durchzuführen und für die Bewertung des Projekts sowie
die Folgemaßnahmen zu sorgen.
Die Europäische Kommission kann sich vor Ort davon überzeugen, dass alle
vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.
Sollten im Verlauf des Projekts unvorhergesehene Entwicklungen die Erfüllung
der Vereinbarung beeinträchtigen, so haben die Projektpartner unverzüglich
Kontakt zur Europäischen Kommission aufzunehmen, um entsprechende Regelungen zu
vereinbaren.
Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann die
Europäische Kommission den Zuschuss teilweise oder ganz zurückzufordern.