Eine Gruppeninitiative ist ein Projekt, das von mehreren Jugendlichen eigenständig
ins Leben gerufen und durchgeführt wird. Solche Projekte können exemplarisch zeigen, welche
Beiträge Jugendliche zur Entwicklung ihrer lokalen Gemeinschaft leisten möchten.
Die Dauer der Projekte beträgt zwischen drei Monaten und einem Jahr.
Wo können Projekte stattfinden?
Gruppeninitiativen können in allen Programmländern (siehe Abschnitt
B.2), nicht jedoch in
Drittländern durchgeführt werden.
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt sind Gruppen junger Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem
für die Teilnahme am Programm in Betracht kommenden Land haben.
Die Gruppen sollten aus mindestens vier Jugendlichen bestehen, von denen eine für
die Beantragung des Projekts und die Unterzeichnung des Vertrags verantwortlich ist.
In bestimmten Fällen kann ein Tutor/Jugendbetreuer als gesetzlicher Vertreter fungieren.
Welche Hilfestellung wird bei der Vorbereitung und Durchführung eines Projekts
gewährt?
Die Nationalen Agenturen, bei denen die Anträge gestellt werden, verfügen über Berater, die den Projektbetreibern bei der Kontaktaufnahme zu anderen Personen oder Organisationen helfen
können, die Gruppeninitiativen Unterstützung gewähren. Einer Gruppe kann auch ein Jugendbetreuer zur Seite gestellt werden, sofern
gewährleistet ist, dass die Jugendlichen selbst für die Leitung und Durchführung
des Projekts verantwortlich bleiben.
Die Nationalen Agenturen können für Jugendliche, die eine Gruppeninitiative durchführen
möchten, Schulungen organisieren, um ihnen die Leitung des Projekts und die Suche nach finanzieller
Unterstützung in
Ergänzung zum Gemeinschaftszuschuss zu erleichtern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der
zuständigen Nationalen Agentur.
Worin bestehen die allgemeinen Projektkriterien?
Bei der Planung einer Gruppeninitiative sollten die folgenden Kriterien berücksichtigt
werden:
Dauer
Eine Gruppeninitiative sollte zwischen drei Monaten und einem Jahr dauern.
Was soll erreicht werden?
Es sollte eine genaue Beschreibung der Zielsetzungen vorgelegt werden, um zu gewährleisten, dass das Vorhaben den Interessen und Erwartungen der beteiligten Jugendlichen entspricht.
Wie sieht der lokale Kontext aus?
Das Projekt muss über Beziehungen zur lokalen Gemeinschaft verfugen.
Eine Einbindung der örtlichen Behörden oder anderer lokaler Organisationen und
eine Unterstützung (finanziell oder in anderer Form) durch diese Einrichtungen
sind begrüßenswert
Innovation
Das Projekt sollte ein für die lokale Gemeinschaft neues Thema haben.
Programm/Zeitplan
Es muss unbedingt ein gut strukturierter Zeitplan für das Projekt vorgelegt werden.
Europäische Dimension
Die Gruppe sollte klarmachen, wie das geplante Projekt das Bewusstsein der beteiligten Jugendlichen
für die gemeinsame europäische Kultur und ihr Erbe schärfen wird.
Bewahrte Methoden
Das Projektkonzept konnte als Modell dienen, an dem sich andere Gruppen in ganz Europa orientieren
können.
Wie wird ein Projekt finanziert?
Die finanzielle Unterstützung einer Gruppeninitiative durch das Aktionsprogramm JUGEND beruht auf einem Festbetrag.
Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, welcher Prioritätsstufe gemäss untenstehenden Kriterien das Projekt zugeordnet wird. Projekte der
Prioritätsstufe 1 werden mit einem Betrag von bis zu € 10 000 unterstützt. Für
die Prioritätsstufe 2 werden bis zu € 7 500 und für Stufe 3 bis zu € 5 000 zur
Verfügung gestellt. Dieser Referenzbetrag kann
abhängig davon, in welchem Land die Aktivität stattfindet, schwanken. In keinem Fall kann er den beantragten Zuschuss
übersteigen.
Die Einstufung in die verschiedenen Prioritätsstufen erfolgt entsprechend den folgenden Kriterien:
Prioritätsstufe 1
Projekte, die der lokalen Gemeinschaft zugute kommen und von Jugendlichen durchgeführt
werden, die aus kulturellen, geographischen oder sozioökonomischen Gründen benachteiligt sind.
Prioritätsstufe 2
Projekte, die von beliebigen Jugendlichen durchgeführt werden und die benachteiligten Jugendlichen (aus kulturell, geografisch oder
sozioökonomisch unterprivilegierten Verhältnissen) zugute kommen.
Prioritätsstufe 3
Initiativen, die von Gruppen Jugendlicher durchgeführt werden und die in erster Linie den Gruppenmitgliedern zugute
kommen.
Wie bewirbt man sich?
Wenn die Gruppe Einigkeit über das Projekt erzielt hat, reicht sie den Projektantrag bei der Nationalen Agentur des Landes ein, in dem das Projekt stattfinden wird. Die Nationalen Agenturen
verfügen über Berater, die den Projektbetreibern bei der Planung ihres Projekts helfen oder sie an andere kompetente Personen vermitteln
können. Hilfe beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur.
Antragsformulare können bei den Nationalen Agenturen angefordert oder von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Die
Projektanträge sind innerhalb der in Abschnitt B.5 genannten Fristen einzureichen.
Welche vertraglichen Verpflichtungen gehen die Betreiber der Initiative ein?
Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich die Gruppe, das Projekt wie im Projektvorschlag dargelegt
durchzuführen. Etwaige Änderungen am Projektvorhaben oder Schwierigkeiten bei der
Durchführung hat die Gruppe unverzüglich der Nationalen Agentur zu melden.
Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann die Nationale Agentur die Vereinbarung losen und eine
vollständige oder teilweise Ruckerstattung des gewahrten Zuschusses verlangen.
Die Europäische Kommission und die Nationale Agentur sind berechtigt, sich vor Ort davon zu
überzeugen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.
Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the
Program Youth.” Project no: 5.1/R1/2003/06
Made by
Hienet working
Teams in cooperation with
T.E.S.