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Gruppeninitiativen

Was ist eine Gruppeninitiative?

Eine Gruppeninitiative ist ein Projekt, das von mehreren Jugendlichen eigenständig ins Leben gerufen und durchgeführt wird. Solche Projekte können exemplarisch zeigen, welche Beiträge Jugendliche zur Entwicklung ihrer lokalen Gemeinschaft leisten möchten.
 
Die Dauer der Projekte beträgt zwischen drei Monaten und einem Jahr.

Wo können Projekte stattfinden?

Gruppeninitiativen können in allen Programmländern (siehe Abschnitt B.2), nicht jedoch in Drittländern durchgeführt werden.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind Gruppen junger Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem für die Teilnahme am Programm in Betracht kommenden Land haben.
 
Die Gruppen sollten aus mindestens vier Jugendlichen bestehen, von denen eine für die Beantragung des Projekts und die Unterzeichnung des Vertrags verantwortlich ist.

In bestimmten Fällen kann ein Tutor/Jugendbetreuer als gesetzlicher Vertreter fungieren.

Welche Hilfestellung wird bei der Vorbereitung und Durchführung eines Projekts gewährt?

Die Nationalen Agenturen, bei denen die Anträge gestellt werden, verfügen über Berater, die den Projektbetreibern bei der Kontaktaufnahme zu anderen Personen oder Organisationen helfen können, die Gruppeninitiativen Unterstützung gewähren. Einer Gruppe kann auch ein Jugendbetreuer zur Seite gestellt werden, sofern gewährleistet ist, dass die Jugendlichen selbst für die Leitung und Durchführung des Projekts verantwortlich bleiben.

Die Nationalen Agenturen können für Jugendliche, die eine Gruppeninitiative durchführen möchten, Schulungen organisieren, um ihnen die Leitung des Projekts und die Suche nach finanzieller Unterstützung in Ergänzung zum Gemeinschaftszuschuss zu erleichtern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Nationalen Agentur.

Worin bestehen die allgemeinen Projektkriterien?

Bei der Planung einer Gruppeninitiative sollten die folgenden Kriterien berücksichtigt werden:

  • Dauer
    Eine Gruppeninitiative sollte zwischen drei Monaten und einem Jahr dauern.
  • Was soll erreicht werden?
    Es sollte eine genaue Beschreibung der Zielsetzungen vorgelegt werden, um zu gewährleisten, dass das Vorhaben den Interessen und Erwartungen der beteiligten Jugendlichen entspricht.
  • Wie sieht der lokale Kontext aus?
    Das Projekt muss über Beziehungen zur lokalen Gemeinschaft verfugen.
    Eine Einbindung der örtlichen Behörden oder anderer lokaler Organisationen und eine Unterstützung (finanziell oder in anderer Form) durch diese Einrichtungen sind begrüßenswert
  • Innovation
    Das Projekt sollte ein für die lokale Gemeinschaft neues Thema haben.
  • Programm/Zeitplan
    Es muss unbedingt ein gut strukturierter Zeitplan für das Projekt vorgelegt werden.
  • Europäische Dimension
    Die Gruppe sollte klarmachen, wie das geplante Projekt das Bewusstsein der beteiligten Jugendlichen für die gemeinsame europäische Kultur und ihr Erbe schärfen wird.
  • Bewahrte Methoden
    Das Projektkonzept konnte als Modell dienen, an dem sich andere Gruppen in ganz Europa orientieren können.

 


Wie wird ein Projekt finanziert?

Die finanzielle Unterstützung einer Gruppeninitiative durch das Aktionsprogramm JUGEND beruht auf einem Festbetrag. 

Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, welcher Prioritätsstufe gemäss untenstehenden Kriterien das Projekt zugeordnet wird. Projekte der Prioritätsstufe 1 werden mit einem Betrag von bis zu € 10 000 unterstützt. Für die Prioritätsstufe 2 werden bis zu € 7 500 und für Stufe 3 bis zu € 5 000 zur Verfügung gestellt. Dieser Referenzbetrag kann abhängig davon, in welchem Land die Aktivität stattfindet, schwanken. In keinem Fall kann er den beantragten Zuschuss übersteigen.

Die Einstufung in die verschiedenen Prioritätsstufen erfolgt entsprechend den folgenden Kriterien:

  • Prioritätsstufe 1
    Projekte, die der lokalen Gemeinschaft zugute kommen und von Jugendlichen durchgeführt werden, die aus kulturellen, geographischen oder sozioökonomischen Gründen benachteiligt sind.
  • Prioritätsstufe 2
    Projekte, die von beliebigen Jugendlichen durchgeführt werden und die benachteiligten Jugendlichen (aus kulturell, geografisch oder sozioökonomisch unterprivilegierten Verhältnissen) zugute kommen. 
  • Prioritätsstufe 3
    Initiativen, die von Gruppen Jugendlicher durchgeführt werden und die in erster Linie den Gruppenmitgliedern zugute kommen.

Wie bewirbt man sich?

Wenn die Gruppe Einigkeit über das Projekt erzielt hat, reicht sie den Projektantrag bei der Nationalen Agentur des Landes ein, in dem das Projekt stattfinden wird. Die Nationalen Agenturen verfügen über Berater, die den Projektbetreibern bei der Planung ihres Projekts helfen oder sie an andere kompetente Personen vermitteln können. Hilfe beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur.

Antragsformulare können bei den Nationalen Agenturen angefordert oder von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Die Projektanträge sind innerhalb der in Abschnitt B.5 genannten Fristen einzureichen. 

Welche vertraglichen Verpflichtungen gehen die Betreiber der Initiative ein? 

Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich die Gruppe, das Projekt wie im Projektvorschlag dargelegt durchzuführen. Etwaige Änderungen am Projektvorhaben oder Schwierigkeiten bei der Durchführung hat die Gruppe unverzüglich der Nationalen Agentur zu melden.

Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann die Nationale Agentur die Vereinbarung losen und eine vollständige oder teilweise Ruckerstattung des gewahrten Zuschusses verlangen. 

Die Europäische Kommission und die Nationale Agentur sind berechtigt, sich vor Ort davon zu überzeugen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.

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