Wo können Projekte stattfinden?
Zukunftskapitalprojekte können in jedem Programmland (siehe Abschnitt
B.2), nicht jedoch in
Drittländern stattfinden.
Welche Projekte sind forderungswürdig?
Ein Zukunftskapitalprojekt sollte nicht einfach eine Fortsetzung eines EFD-Projekte
sein, sondern dazu dienen, die Wirkung der im Freiwilligendienst gesammelten Erfahrungen zu
vervielfachen. Ein Zukunftskapitalprojekt muss von dem/der Freiwilligen persönlich
gestaltet und durchgeführt werden.
Drei Typen von Zukunftskapitalprojekten kommen für eine Forderung in Frage:
- Aufnahme einer Berufstätigkeit
Gemeint ist der Beginn einer beruflichen Tätigkeit, bei der es sich um eine Tätigkeit
mit oder ohne Gewinnzweck handeln kann.
- Einmalige Projekte
Der Zweck solcher Projekte besteht darin, innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein bestimmtes Ereignis oder eine
Aktivität zu organisieren, ein bestimmtes Produkt oder Ergebnis zu
erzeugen.
- Projekte zur persönlichen Entwicklung
Hier handelt es sich um Projekte, in denen die Teilnehmer eine zusätzliche formale oder nicht formale Ausbildung
erhalten, um eine offizielle Anerkennung der im Rahmen des EFD erworbenen Fähigkeiten
zu erreichen.
Wer kann sich bewerben?
Zukunftskapital steht jungen Menschen offen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem der
Programmländer haben und die bereits den Europäischen Freiwilligendienst absolviert
haben. Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Dienstes
bewerben.
Welche Hilfestellung wird bei der Vorbereitung und Durchführung eines Projekts
gewahrt?
Bei der Gestaltung eines Zukunftskapital-Projekts benötigt ein
Freiwilliger/eine Freiwillige möglicherweise Hilfe oder Beratung und ist auf Beiträge
anderer
angewiesen. Hier können sowohl die Entsendeorganisation, die für die Nachbetreuung der Freiwilligen nach deren
Rückkehr zuständig ist, als auch die Aufnahmeorganisation helfen, insbesondere wenn das Projekt im Aufnahmeland
durchgeführt wird. Der/die Freiwillige kann sich auch an andere Organisationen
wenden, die im angepeilten Aktivitätsbereich tätig sind. Die Nationalen
Agenturen, an die die Anträge gerichtet werden, verfügen über Berater, die ebenfalls Hilfestellungen geben und die Freiwilligen an andere kompetente Personen vermitteln
können.
Die Nationalen Agenturen können Schulungen für Jugendliche arrangieren, die ein
Zukunftskapital-Projekt durchführen wollen. Diese Schulungen dienen dazu, die erfolgreiche
Durchführung des Projekts zu unterstützen und die Freiwilligen im Bemühen
um finanzielle Mittel in Ergänzung des Gemeinschaftszuschusses zu beraten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der
zuständigen Nationalen Agentur.
Worin bestehen die allgemeinen Projektkriterien?
Bei der Planung eines Zukunftskapital-Projekts sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Dauer
Ein Projekt darf nicht länger als ein Jahr dauern und muss spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Freiwilligendienstes
beginnen.
- Zusammenhang mit dem EFD
Es muss ein Zusammenhang zwischen dem Inhalt des Zukunftskapital-Projekts und den im Rahmen des
Europäischen Freiwilligendienstes durchgeführten Aktivitäten bestehen.
- Themenschwerpunkte
Da es ein Ziel von Zukunftskapital ist, Projekte zu fördern, die im Interesse der lokalen Gemeinschaft und anderer junger Menschen
sind, wird Projekten, die diesem Anforderungsprofil entsprechen, Priorität eingeräumt.
- Neue Aktivität
Bei dem Projekt darf es sich nicht einfach um eine Fortsetzung des EFD-Projekts
handeln.
- Finanzierungsquelle
Der Zuschuss für ein Zukunftskapital-Projekt kann andere verfügbare Finanzierungsquellen auf
europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ersetzen. Dies ist insbesondere in Hinblick auf Projekte zur
persönlichen Entwicklung bedeutsam.
- Nicht zulässige Aktivitäten
Universitätskurse und Sprachkurse können nicht als Projekte zur persönlichen Entwicklung betrachtet
werden.
Wie wird ein Projekt finanziert?
Die Finanzierung eines Zukunftskapital-Projekts im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND beruht auf einem
Festbetrag.
Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, welcher Prioritätsstufe gemäß den untenstehenden Kriterien das Projekt zugeordnet
wird. Für Projekte der Prioritätsstufe 1 wird ein Zuschuss von bis zu € 5 000
gewährt. Die Höchstbetrage für Projekte der Prioritätsstufen 2 und 3 betragen € 3 750
bzw. € 2 500. Dieser Referenzbetrag kann abhängig davon, in welchem Land die Aktivität
stattfindet, schwanken. In keinem Fall kann er den beantragten Zuschuss übersteigen.
Welcher Prioritätsstufe ein Projekt zugeordnet wird, hängt von folgenden Kriterien
ab:
-
Prioritätsstufe 1
Projekte, die für andere junge Menschen oder eine lokale Gemeinschaft von Nutzen
sind, einschließlich einmaliger oder solcher Projekte, die der Vorbereitung auf eine
Berufstätigkeit dienen.
- Prioritätsstufe 2
Einmalige oder persönliche Entwicklungsprojekte, die Bestandteil eines spezifischen Projekts zur Verbesserung der Berufsaussichten
sind.
- Prioritätsstufe 3
Persönliche Entwicklungsprojekte, die mit den im Lauf des Freiwilligendienstes gesammelten Erfahrungen
zusammenhängen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Ausbildungskurs
handeln, an dessen Ende die formale Anerkennung der wahrend des EFD erworbenen Kenntnisse
steht.
Wie bewirbt man sich?
Der Projektantrag sollte immer in dem Land gestellt werden, in dem das
Zukunftskapital-Projekt stattfinden wird. Antragsformulare können bei den Nationalen Agenturen angefordert oder von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Der Projektantrag ist innerhalb der in Abschnitt
B.5 genannten Frist
einzureichen. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen
Agentur.
Es ist möglich, dass zwei Freiwillige gemeinsam ein Zukunftskapital-Projekt durchführen. Allerdings müssen sich die beiden Teilnehmer auch in diesem Fall einzeln bewerben und darauf
hinweisen, dass die beiden Bewerbungen miteinander verknüpft sind.
Welche vertraglichen Verpflichtungen gehen die Teilnehmer ein?
Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich die Gruppe, das Projekt wie im Projektvorschlag dargelegt
durchzuführen. Etwaige Änderungen am Projektvorhaben oder Schwierigkeiten bei der
Durchführung hat die Gruppe unverzüglich der Nationalen Agentur zu melden.
Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann die Nationale Agentur die Vereinbarung
lösen und eine
vollständige oder teilweise Rückerstattung des gewährten Zuschusses verlangen.
Die Europäische Kommission und die Nationale Agentur sind berechtigt, sich vor Ort davon zu
überzeugen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.
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