Flankierende Maßnahmen müssen direkt mit den Aktionen des Aktionsprogramms JUGEND
und/oder seinen Zielen zusammenhängen.
Flankierende Maßnahmen dürfen nie einem Gewinnzweck dienen.
Die neun Typen von forderungswürdigen Aktivitäten sehen wie folgt aus:
1. Praktische Schulungserfahrung (Job shadowing)
Im Rahmen dieser Aktivität können Jugendbetreuer für einen beschränkten Zeitraum in einer Partnerorganisation
arbeiten, um die Fähigkeiten erwerben, die erforderlich sind, um ein grenzüberschreitendes
Projekt zu organisieren.
2. Vorbereitungsbesuche
Bei solchen Besuchen können die Projektleiter ein Projektkonzept diskutieren, bevor sie im Rahmen der Aktionen 1 oder 2 ein Projekt
beantragen.
3.
Kontaktseminare
Diese bringen potenzielle Partner für JUGEND-Projekte zusammen.
4. Studienbesuche
Sie bieten Gelegenheit, sich mit der Regelung von Jugendangelegenheiten in anderen
Ländern vertraut zu machen.
5. Seminare
Dabei handelt es sich um ein Werkzeug für den Erfahrungsaustausch und die Verbreitung
bewährter Methoden, für Konsultationen oder die Entwicklung von Maßnahmen in Bezug auf das Aktionsprogramm JUGEND und die
Jugendpolitik.
6. Schulungskurse
In solchen Kursen können in der Jugendarbeit und der nicht formalen Bildung engagierte Personen fortgeschrittene
Fähigkeiten und Kenntnisse für ihre Aktivitäten erwerben.
7. Jugendinformation
Im Rahmen dieser Aktivität werden Informations- und Schulungsmaterial für das Aktionsprogramm JUGEND zusammengestellt und
verbreitet.
8. Grenzüberschreitende Partnerschaften und Netze
Ihr Ziel besteht darin, neue Netzwerke im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND
aufzubauen.
9. Unterstützung für Qualität und Innovation
Diese Aktivität dient dazu, benachteiligte Jugendliche auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene in das Aktionsprogramm JUGEND einzubinden.
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