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Wer kann teilnehmen
Finanzierung Wie
Bewerbung Wie


Bewerbung Wie

Die offiziellen Antragsformulare sind bei den Nationalen Agenturen erhältlich. Die Formulare können auch von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Die Projektanträge sollten innerhalb der in Abschnitt B.5 genannten Fristen eingereicht werden. Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur. 

Eine der Partnerorganisationen übernimmt die Beantragung des Projekts sowie die Leitung bei der Durchführung. Diese koordinierende Organisation hat die Aufgabe, den Antrag auf einen Zuschuss bei der Nationalen Agentur des Landes einzureichen, in dem:

  • das Projekt durchgeführt wird (Aktivitäten 1-6)
  • das Projekt koordiniert wird (Aktivitäten 7-9)

Europäische Jugendorganisationen, die in einem der Programmländer ansässig sind und Zweigstellen in mindestens acht Programmländern unterhalten, können sich direkt an die Europäische Kommission oder über ihre nationalen Zweigstellen an die zuständige Nationale Agentur wenden. 

Ist die Aktivität bewilligt, so wird eine finanzielle Vereinbarung (Vertrag) mit dem Begünstigten geschlossen, welche die Verwendung des von der Gemeinschaft gewährten Zuschusses regelt. Die koordinierende Organisation nimmt den Zuschuss im Namen des Projekts entgegen und ist dafür verantwortlich, den einzelnen Partnerorganisationen den ihnen zustehenden Anteil am Zuschuss zukommen zu lassen. Zudem ist sie für die Berichterstattung zuständig und hat die Endabrechnung vorzulegen. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und das Projekt entsprechend den Angaben im Projektantrag durchzuführen.

Die Europäische Kommission und die Nationale Agentur sind berechtigt, sich vor Ort davon zu überzeugen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. 

Sollten im Verlauf des Projekts unvorhergesehene Entwicklungen die Erfüllung der Vereinbarung beeinträchtigen, so haben die Projektpartner unverzüglich Kontakt zu ihrer Nationalen Agentur oder zur Europäischen Kommission aufzunehmen, um entsprechende Regelungen zu vereinbaren. 

Wird das Projekt nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann sich die Nationale Agentur oder die Europäische Kommission veranlasst sehen, den Zuschuss teilweise oder zur Ganze zurückzufordern.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Leitlinien nur Projekte mit Programmländern betreffen

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.