Die Aktivitäten können in jedem am Projekt beteiligten Land stattfinden (siehe Abschnitte
B.2 und B.3).
Organisationen ohne Gewinnzweck und staatliche Behörden mit Erfahrung in Jugendangelegenheiten und in der nicht formalen Bildung sowie Gruppen junger Menschen, die gemeinsam ein Projekt
durchführen möchten,
können sich im Rahmen von Aktion 5 bewerben.