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Ueberblick
Jugendaustausch
E.Freiwilligendienst
F. Massnahmen


Jugendaustausch

Neben den in Kapitel C beschriebenen allgemeinen Zielsetzungen und Kriterien haben Jugendaustauschprojekte mit Drittländern auch die folgenden spezifischen Kriterien zu erfüllen:

  •  Sie müssen multilateral sein, d.h. es müssen mindestens vier Länder daran teilnehmen.
  • Es müssen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten daran teilnehmen. 
  • Es müssen mindestens zwei Drittländern aus derselben Region daran teilnehmen.
  • Das Verhältnis zwischen Programmländern und Drittländern im Projekt sollte ausgewogen sein. Die nationalen Gruppen sollten nach Möglichkeit gleich viele Teilnehmer umfassen.

An Projekten mit Russland müssen in Anbetracht der Groesse sowie der geografischen und ethnischen Vielfalt dieses Landes keine weiteren Drittländer beteiligt sein. Allerdings muss Russland von zwei Partnerorganisationen vertreten sein, die grundsätzlich aus zwei verschiedenen Regionen innerhalb des Landes kommen sollten.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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 Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the Program Youth.”
Project no: 5.1/R1/2003/06 Made by Hienet working Teams in cooperation with T.E.S.