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Aktivität 9 (Unterstützung von Qualität und Innovation) ist nicht für die Drittländer-Kooperation
forderungswürdig. Aktivitäten zur Unterstützung von Aktion 3 oder Aktion 4 des Aktionsprogramms JUGEND sind ebenfalls nicht
forderungswürdig.
- Die Aktivitäten müssen multilateral sein, d.h. sie müssen mindestens vier
Länder einbeziehen.
- Sie müssen mindestens zwei Programmländer einbeziehen (von denen mindestens einer ein Mitgliedstaat der EU sein
muss).
- Sie müssen mindestens zwei Drittländer aus derselben Region einbeziehen .
- An den Aktivitäten 1 (praktische Schulungserfahrungen/Job shadowing) und 2
(Vorbereitungsbesuche) sowie den Aktivitäten zur Entwicklung des EFD mit Drittländern
können nur zwei oder drei Partnerländer teilnehmen; sie werden auf nationaler Ebene
ausgewählt.
- Das Verhältnis zwischen Programmländern und Drittländern im Projekt sollte ausgewogen
sein. Die Gruppen sollten ungefähr gleich viele Teilnehmer umfassen.
An Projekten mit Russland müssen in Anbetracht der Groesse sowie der geografischen und ethnischen Vielfalt dieses Landes keine weiteren
Drittländer beteiligt sein. Allerdings muss Russland von zwei Partnerorganisationen vertreten
sein, die grundsätzlich aus zwei verschiedenen Regionen innerhalb des Landes kommen
sollten.