Worin bestehen die spezifischen Auswahlkriterien für bi und
tri-laterale EFD-Projekte mit Drittländern?
Neben den in Kapitel D beschriebenen allgemeinen
Zielsetzungen und Kriterien haben EFD Projekte mit Drittländern auch die
folgenden spezifischen Kriterien zu erfüllen:
- Projektpartner
Derartige Projekte müssen Entsende- und Aufnahmeorganisationen aus 2 oder
3 Ländern involvieren.
- Zahl der Freiwilligen
1-4 Freiwillige pro Antrag. Es dürfen aber nicht mehr als 2 Freiwillige
aus dem selben Land pro Aufnahmeorganisation beantragt werden.
- Dauer des Freiwilligendienstes
Im Normalfall 6 bis 12 Monate. Sollten Schwierigkeiten mit der Erteilung
langfristiger Visa auftreten, so können auch kürzere Projekte mit einer
Mindestdauer von 3 Monaten unterstützt werden.
Aktivitäten von kurzer Dauer (3 Wochen bis 6 Monate) sind nur dann
förderungswürdig, wenn sie dazu dienen, benachteiligten Jugendlichen Zugang
zum Europäischen Freiwilligendienst zu geben.
- Schulung
Die Schulung stellt einen festen Bestandteil jedes EFD-Projekts dar. Für
alle Freiwilligen sind Schulungen vor der Abreise und nach der Ankunft sowie
Halbzeitbewertungen und nach Möglichkeit eine Abschlussbewertung zu
organisieren (siehe die folgende Erläuterung sowie Abschnitt
D.5).
Worin bestehen die spezifischen Auswahlkriterien für
multilaterale EFD-Projekte mit Drittländern
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen und Kriterien, die in Abschnitt D. und
H.1. angeführt sind, müssen diese Projekte folgenden Kriterien erfüllen:
-
Projektinhalt:
Das Projekt muss beträchtliche inhaltliche Substanz aufweisen.
Das Projekt sollte dazu dienen, Jugendliche an neuen Aktivitäten zu beteiligen
und ihren Erfahrungshorizont zu erweitern.
-
Projektpartner
Am Projekt sind mindestens drei Entsendeorganisationen aus drei
verschiedenen Ländern und mindestens zwei Aufnahmeorganisationen aus dem
selben oder zwei verschiedenen Ländern beteiligt.
Die Projekte müssen einen bestimmten Anteil von Partnern (20%) beinhalten, die
bisher noch nicht am EFD teilgenommen haben.
-
Anzahl der Freiwilligen
Es müssen mindestens 5 und höchstens 20 Freiwillige aus mindestens drei
Ländern am Projekt teilnehmen.
Jede Aufnahmeorganisation darf höchstens vier Freiwillige aufnehmen, von denen
nicht mehr als zwei aus dem selben Land stammen dürfen.
-
Dauer der Freiwilligenaktivität
In der Regel 6 bis 12 Monate. Infolge von Problemen bei der Beantragung
eines Visums, sind auch Projekte mit einem kürzeren Zeitraum möglich, der aber
mindestens 3 Monate betragen muss.Kurzzeitprojekte mit einer Dauer von mindestens 3 Wochen und höchstens 6
Monaten werden nur gefördert, wenn benachteiligte Jugendliche miteinbezogen
werden, mit dem Ziel diesen den Zugang zum Europäischen Freiwilligendienst zu
erleichtern.
-
Training
Trainingsmaßnahmen bilden einen festen Bestandteil eines jeden einzelnen
EFD-Projekts. Ausreiseseminare/Pre-Departur-Trainings und Einreiseseminare/On-Arrival-Trainings,
sowie Zwischentrainings/Mid-Term-Meetings und wenn möglich auch
Rückkehrtreffen müssen für alle Freiwilligen durchgeführt werden. Die
Teilnahme der Freiwilligen an diesen Maßnahmen ist verpflichtend (siehe
Trainingsmaßnahmen und Abschnitt D.5.).
Wie leitet man EFD Projekte mit Drittländern in die Wege?
Anders als bei den EFD Projekten in Programmländern (Abschnitt
D.9) gibt es keine Datenbank für die EFD
Aufnahmeorganisationen in Drittländern.
Wenn Sie ein Freiwilliger/eine Freiwillige werden wollen
Wenn Sie noch keine Aufnahmeorganisation gefunden haben, sollten Sie
zunächst eine potenzielle Entsendeorganisation in Ihrem Land ausfindig machen,
die Kontakte zu Organisationen in dem Land hat, in dem Sie Ihren
Freiwilligendienst absolvieren möchten.
Wenn Sie bereits eine Organisation kennen, die daran interessiert ist, Sie
als Freiwillige/n aufzunehmen, sollten Sie diese Organisation mit einer
potenziellen Entsendeorganisation in Ihrem Land in Kontakt bringen.
Sobald die Partnerschaft zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisation
hergestellt ist, können Sie gemeinsam mit den beiden Organisationen Ihr Projekt
gestalten und den Antrag auf einen Zuschuss vorbereiten. Dieser Antrag muss von
einer in einem Programmland oder in einem Partnerland im Mittelmeerraum
ansässigen Organisation eingereicht werden. Sie sollten auch Kontakt zu
europäischen Nichtregierungsorganisationen im Jugendbereich aufnehmen, die unter
Umständen nach Freiwilligen für bereits bewilligte EFD Projekte suchen. Die
Nationalen Agenturen (oder Nationalen Koordinatoren) dürften in der Lage sein,
Ihnen bei Ihrer Suche nach geeigneten Organisationen zu helfen.
Wenn Sie eine Entsendeorganisation sind
Der Ausgangspunkt für ein EFD Projekt mit einem Drittland ist oft eine
bestehende Partnerschaft zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisationen. Eine
solche Partnerschaft kann beispielsweise auf kulturellen Austauschinitiativen,
Städtepartnerschaften, Partnerschaften zwischen internationalen
Jugendorganisationen, Solidaritäts-initiativen oder Entwicklungskooperationen
beruhen.
Aufnahmeorganisationen in Programmländern benötigen eine anerkannte
Interessensbekundung (Host Expression of Interest).
Vor der Zulassung als Aufnahmeorganisation:
Aufnahmeorganisationen müssen von der Europäischen Kommission zugelassen
sein. Um die Zulassung zu erhalten, muss eine Aufnahmeorganisation zunächst das
Formular für die „Interessensbekundung“ ausfüllen und bei der Nationalen Agentur
einreichen (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Nationalen Agentur, wann Sie
Ihre Interessenbekundung einreichen müssen). Die Interessenbekundungen werden
regelmäßig von Auswahlgremien bewertet, die die Europäische Kommission
einberuft. Wird die Interessenbekundung einer Aufnahmeorganisation bewilligt, so
wird diese in die Datenbank der Aufnahmeorganisationen aufgenommen und kann
beginnen, sich nach Entsendeorganisationen und Freiwilligen umzusehen. Bitte
beachten Sie, dass die Bewilligung einer Interessenbekundung keine Gewähr dafür
ist, dass danach ein konkreter Projektvorschlag auch in jedem Fall finanziell
unterstützt wird.
In einigen Fällen dürften die Nationalen Agenturen oder Nationalen
Koordinatoren in der Lage sein, Ihnen bei der Suche nach Partnerorganisationen
zu helfen, insbesondere nach Organisationen in der EU und in den Partnerländern
des Mittelmeerraums. Die Entsende- und Aufnahmeorganisationen planen (in manchen
Fällen gemeinsam mit einem Koordinator) das Projekt und bereiten die Bewerbung
vor. Sofern er oder sie bereits feststeht, sollte der/die Freiwillige in die
Vorbereitung des Projektantrags eingebunden werden. Allerdings kann der/die
Freiwillige auch erst gesucht werden, nachdem das Projekt bewilligt ist.
Wie werden die Begleitseminare für Freiwillige organisiert?
Die Begleitseminare für die Freiwilligen sind ein unverzichtbarer Bestandteil
eines EFD Projekts (siehe Abschnitt D.5).
Die Organisation, die das Projekt koordiniert (d.h. die Organisation, die den
Projektantrag stellt), hat dafür zu sorgen, dass alle an einem Projekt
beteiligten Freiwilligen vor der Abreise und nach der Ankunft an entsprechenden
Begleitseminaren teilnehmen und dass sie entweder individuell oder in Gruppen an
den Halbzeitbewertungstreffen und nach Möglichkeit an einem abschließenden
Bewertungstreffen teilnehmen.
Die von den Nationalen Agenturen organisierten Begleitseminare sollten soweit
wie möglich genutzt werden, und zwar sowohl von Freiwilligen aus den
Programmländern (Ausreiseseminare) als auch von Freiwilligen aus Drittländern
(Einführungstrainings nach der Ankunft und Zwischentreffen). Die Schulung nach
der Ankunft in einem Programmland kann von den koordinierenden Organisationen
selbst unter der Bedingung organisiert werden, dass mindestens 5 EFD-Freiwillige
daran teilnehmen und die Schulung den von der Europäischen Kommission
ausgegebenen Leitlinien entspricht. Die Schulung nach der Ankunft in einem
Drittland muss von den koordinierenden Organisationen selbst organisiert werden.
Für Projekte, die in den Ländern Südosteuropas stattfinden, können die
Begleitseminare für Freiwillige durch das South East Europe Ressource Centre
angeboten werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter
www.mladina.si.
Informationen zur Einreichung von Projektanträgen finden Sie in Abschnitt
H.1.