Europaweite Projekte sind für europaweite Netzwerke und Nichtregierungsorganisationen
bestimmt, die auf europäischer Ebene zusammenarbeiten.
Europaweite Projekte sollten der Entwicklung von Aktion 2 insgesamt zugute
kommen. Sie sollten mit neuen Methoden experimentieren und innovativ sein. Europaweite Projekte werden
sorgfältig beobachtet und mit
Folgemaßnahmen verknüpft. Die in derartigen Projekten gesammelten Erfahrungen sollten mit anderen
Ländern und Akteuren geteilt werden, die am Aktionsprogramm teilnehmen.
Wer kann sich bewerben?
Jede Nichtregierungsorganisation (NRO), Vereinigung oder lokale Behörde, die Partner in mindestens acht
Programmländern hat, kann sich bewerben.
Europaweite Projekte müssen sich auf mindestens sechs Programmländer
erstrecken, die einen Austausch von Freiwilligen vereinbaren. Solche Projekte müssen
in allen Programmländern stattfinden können (siehe Abschnitt B.2).
Für ein europaweites Projekt muss eine koordinierende Organisation benannt
werden, die in einem Programmland ansässig sein muss. Diese Organisation übernimmt
wichtige Funktionen für die beteiligten Partner und sorgt für die Erfüllung aller mit dem Projekt verbundenen vertraglichen
Verpflichtungen. Die koordinierende Organisation ist für die Einreichung des Projektantrags
verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass aus dem Antrag deutlich hervorgehen
muss, welches die Partnerorganisationen sind. Die koordinierende Organisation ist
für die allgemeine Leitung des Projekts einschließlich der vertraglichen und finanziellen Aspekte sowie
für die Bereitstellung aller von der Europäischen Kommission verlangten Informationen
zuständig.
Die koordinierende Organisation hat die Schulungen zu organisieren und die Informationen an die lokalen Partner
weiterzuleiten. Auch ist es ihre Aufgabe, ein Netz auf europäischer Ebene zu knüpfen
oder zu erhalten und dafür zu sorgen, dass alle Partner direkt in das Projekt eingebunden
werden.
Worin bestehen die spezifischen Auswahlkriterien?
Die folgenden Kriterien haben Vorrang vor den für alle EFD-Projekte geltenden allgemeinen
Kriterien, die in Abschnitt D.3 beschrieben sind:
Das Projekt muss beträchtliche inhaltliche Substanz haben.
Das Projekt sollte dazu dienen, Jugendliche an neuen Aktivitäten zu beteiligen und ihren Erfahrungshorizont zu
erweitern.
Die europäische Dimension des Projekts schlägt sich in einem gemeinsamen Zugang zur
Koordination, zur Vernetzung und zum Austausch bewährter Methoden zwischen den Partnern
nieder.
Es sollte konkret dazu Stellung genommen werden, wie die im Projekt gewonnene Erfahrung auf den dezentralisierten Teil des Aktionsprogramms JUGEND
übertragen werden soll.
Am Projekt sind mindestens drei Entsendeorganisationen und mindestens drei Aufnahmeorganisationen
beteiligt, die jeweils in verschiedenen Programmländern ansässig sein müssen.
Bei Partnerschaften, die schon zuvor am EFD teilgenommen haben, sollten die Projekte einen bestimmten Anteil von Partnern (20%)
beinhalten, die bisher noch nicht am EFD teilgenommen haben.
Es müssen mindestens 12 und höchstens 60 Freiwillige aus mindestens drei Ländern
am Projekt teilnehmen.
Jede Aufnahmeorganisation darf höchstens vier Freiwillige aufnehmen, von denen nicht mehr als zwei aus demselben Land stammen
dürfen.
Die Gesamtdauer des Projekts darf einschließlich Vorbereitung und Folgemaßnahmen
24 Monate nicht überschreiten. Die Dauer der einzelnen Freiwilligendienstprojekte darf 12 Monate nicht
überschreiten; ausgenommen von dieser Regelung sind Projekte mit benachteiligten
Jugendlichen.
Bestandteile des Projekts sind Schulungen der Teilnehmer vor der Abreise und nach der Ankunft sowie ein
Halbzeittreffen. Der Projektantrag muss genaue Angaben zu diesen Schulungen
enthalten. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen wird
nachdrücklich empfohlen (siehe Abschnitt D.5).
Welche Projekte haben Priorität bei der Finanzierung?
Die Europäische Kommission wird Projekten Vorrang geben, welche die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher in den Mittelpunkt
rücken und Organisationen
einbinden, die mit dieser Zielgruppe arbeiten. Der Freiwilligendienst kann auch von kurzer Dauer
sein.
Wie wird ein Projekt finanziert?
Koordinierende Organisationen können zusätzlich zu den in Abschnitt
D.8 genannten Mitteln einen spezifischen Zuschuss des Aktionsprogramms JUGEND
erhalten.
Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND
Pflichten der koordinierenden Organisationen
Festbetrag pro Partnerorganisation
50 % der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von
Rechnungen/Quittungen
Schulung vor der Abreise, Halbzeit- und Abschluss-bewertung (tatsächliche Kosten bis zu einem
Festbetrag/Teilnehmer/Sitzung)
Verwaltung: Kosten von Überwachung, Kommunikation und Verwaltung, Gehalter
Andere Aktivitäten: Ein Koordinierungstreffen
Vernetzung der einzelnen Aufnahme- und Entsendeorganisationen
(Planungstreffen, Schulungen, Materialien)
Partnerschaftstreffen, Abschlussbewertung
Bei den Kosten der koordinierenden Organisation muss es sich um tatsächliche
Kosten von
Aktivitäten handeln, die speziell mit solchen anspruchsvolleren Projekten zusammenhängen. Die Kosten werden von der Europäischen Union von Fall zu Fall ausgehend vom Profil der
Freiwilligen, von der Projektdauer, der Zahl der Teilnehmerländer, der Zahl der vorgeschlagenen Treffen zwischen den Partnern und der durchschnittlichen Zahl der mit der Betreuung des Projekts verbrachten Stunden
eingeschätzt.
Wie bewirbt man sich?
Die Nationalen Agenturen und die Europäische Kommission stellen die offiziellen Antragsformulare zur
Verfügung. Diese Formulare können auch von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden. Die Projektanträge müssen innerhalb der in Abschnitt
B.5 für die Auswahl auf
europäischer Ebene genannten Fristen eingereicht werden. Unterstützung beim Ausfüllen
der Formulare erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur.
Eine der Partnerorganisationen übernimmt eine Führungsrolle bei der Beantragung sowie bei der
Durchführung des Projektes. Diese Organisation ist für die Einreichung des Antrags auf einen Projektzuschuss
verantwortlich. Sie nimmt den Zuschuss für das gesamte Projekt entgegen und ist
dafür verantwortlich, den einzelnen Partnerorganisationen den ihnen zustehenden Anteil am Zuschuss zukommen zu
lassen. Zudem ist sie für die Berichterstattung zuständig und hat die Endabrechnung
vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die europaweiten Projekte nur in Programmländern
stattfinden.
Gilt auch für Projekte mit Drittländern, an denen mehr als zwei Partner teilnehmen
(siehe Abschnitt H.3)
Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the
Program Youth.” Project no: 5.1/R1/2003/06
Made by
Hienet working
Teams in cooperation with
T.E.S.