Finanzierung
Die Finanzierung von EFD-Projekten beruht auf dem Prinzip der
Kofinanzierung. Das
bedeutet, dass neben dem Gemeinschaftszuschuss auch andere öffentliche oder private Beitrage vorgesehen
sind. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht für die gesamten Projektkosten
aufkommen. Es sind Beitrage der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Geld- oder Sachleistungen
erforderlich, um die Gesamtkosten des Projekts zu decken. Die Europäische Union
übernimmt bestimmte Kosten und leistet einen Beitrag zu den Aktivitätskosten der
Entsende- und der Aufnahmeorganisation.
Mit Ausnahme der Reisekosten der Freiwilligen, des Taschengeldes und
der außergewöhnlichen Kosten dient der Zuschuss der Gemeinschaft zu den
Aktivitäten nicht direkt zur Abdeckung bestimmter Kosten, sondern
besteht aus Festbeträgen und Pauschalbeträgen, deren Verwendung nicht
begründet werden muss.
Zuschüsse werden für die Tätigkeit von Entsendeorganisationen, von Aufnahmeorganisationen und in bestimmten
Fällen von koordinierenden Organisationen gewährt.