Sollten im Verlauf des Projekts unvorhergesehene Entwicklungen die Erfüllung der Vereinbarung
beeinträchtigen, so haben die Projektpartner unverzüglich Kontakt zu ihrer Nationalen Agentur oder zur
Europäischen Kommission aufzunehmen, um eine geeignete Lösung zu finden.
Wird das Projekt nicht wie vereinbart durchgeführt, so kann sich die Nationale Agentur oder die
Europäische Kommission veranlasst sehen, den Zuschuss teilweise oder zur Ganze zurückzufordern.
Versicherung
Sämtliche Freiwilligen, die am Aktionsprogramm JUGEND teilnehmen, sind dank einer Vereinbarung der
Europäischen Kommission mit einer ernannten Versicherungsgesellschaft im Fall von
Krankheit, Unfall, Tod, bleibender Behinderung und der Notwendigkeit eines Rücktransports
in die Heimat aufgrund eine schweren Krankheit oder eines Unfalls
versichert. Diese Versicherung beinhaltet auch eine Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung gegen den Verlust von Ausweispapieren und Reisedokumenten und
ergänzt den Schutz, den die Freiwilligen im Rahmen der nationalen Sozialversicherungssysteme
(sofern vorhanden) dank des Formulars E 111 (oder eines ähnlichen Formulars) genießen.
Sämtliche Versicherungskosten werden direkt von der Europäischen Kommission übernommen
und sind daher nicht Teil des Projekthaushalts.
Die Entsendeorganisation hat der Versicherungsgesellschaft frühzeitig vor Projektbeginn die Daten
des/der Freiwilligen zu übermitteln. Weitere Informationen über die von der Europäischen
Kommission vorgesehene Versicherung erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur oder bei den Nationalen
Koordinatoren.
Visum
Die Visumbestimmungen sind in den einzelnen Programmländern unterschiedlich. Die Erfordernisse
können in einer Dokumentensammlung mit dem Titel "Europa in Bewegung" nachgeschlagen
werden. Ein Exemplar der betreffenden Publikation erhalten Sie bei Ihrer Nationalen Agentur oder Ihrem Nationalen
Koordinator.
Die Entsende- und Aufnahmeorganisation tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass alle Visumbestimmungen
erfüllt sind, bevor der/die Freiwillige aufbricht. Es wird nachdrücklich
empfohlen, erforderliche Sichtvermerke frühzeitig zu beschaffen, da das Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen
kann.