Der Europäische Freiwilligendienst steht allen Jugendlichen offen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem Programmland oder in einem zum Programm zugelassenen Drittland haben
(siehe Abschnitte B.2 und B.3) und zwischen 18 und 25 Jahren alt sind. Was das Höchstalter
anbelangt, so können bei benachteiligten Jugendlichen in begründeten Fallen bestimmte Ausnahmen gemacht
werden, über die von Fall zu Fall entschieden wird.
Es dürfen keine Teilnahmegebühren eingehoben werden. Die Reisekosten der Freiwilligen sowie die Ausgaben
für Versicherung, Unterkunft und Verpflegung sowie eine kleine Aufwandsentschädigung
(Taschengeld) werden aus dem im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND gewährten Zuschuss
beglichen.
Die Freiwilligen widmen ihre Zeit und Energie einem Projekt, das der lokalen Gemeinschaft zugute
kommt, und erhalten dafür Gelegenheit, ihre Fähigkeiten zu erweitern, kulturelle und soziale Erfahrungen zu sammeln und sich
für ihre Zukunft zu
bilden. Während ihres Freiwilligendienstes sind die Jugendlichen für die ihnen zugeteilten praktischen Aufgaben verantwortlich und verpflichten
sich, Beiträge zur Aufnahmeorganisation und zur Entwicklung der lokalen Gemeinschaft zu
leisten.
Alle Jugendlichen, die ihren Freiwilligendienst abgeschlossen haben, erhalten ein
Zertifikat, das die Unterschrift des für das Aktionsprogramm JUGEND zuständigen
Kommissionsmitglieds
tragt. Diese Zertifikate sind bei den Nationalen Agenturen und in einigen Fallen bei der
Europäischen Kommission erhältlich.
Entsendeorganisation
Der Partner, der die jugendlichen Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst
entsendet, wird als "Entsendeorganisation" bezeichnet. Bei einer Entsendeorganisation kann es sich um eine beliebige
Nichtregierungsorganisation, eine Vereinigung, eine lokale Behörde oder eine lokale Initiative ohne Gewinnzweck
handeln. Für eine Entsendeorganisation bietet der EFD die Möglichkeit, mit einem Partner aus einem Programmland eine Zusammenarbeit zu
begründen und Erfahrungen
auszutauschen.
Die Entsendeorganisation ist für folgende Aktivitäten zuständig:
Die erforderliche Vorbereitung beinhaltet eine Unterstützung des/der Freiwilligen bei der Suche nach einer Aufnahmeorganisation und bei der
Kontaktaufnahme. Darüber hinaus müssen die Freiwilligen entsprechend ihren individuellen
Bedürfnissen auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet werden (einschließlich eines
möglichen Visumzwangs usw.). Die Entsendeorganisation hat dafür zu
sorgen, dass der/die Freiwillige vor der Abreise eine Schulung absolviert.
Die Entsendeorganisation sollte zur Vermeidung von Krisensituationen während des Projekts den Kontakt mit
dem/der Freiwilligen sowie mit der Aufnahmeorganisation aufrechterhalten. Zudem wird sie sich an der Organisation der
Folgemaßnahmen nach der
Rückkehr des/der Freiwilligen beteiligen.
Nach ihrer Rückkehr sollte den Freiwilligen bei der Wiedereingliederung in ihre Heimatgemeinde geholfen
werden. Die Entsendeorganisation sollte den Freiwilligen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geben und ihnen
Unterstützung gewähren, indem sie sie beispielsweise über weitere Möglichkeiten im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND informiert
(insbesondere über Aktion 3 - Zukunftskapital, siehe Abschnitt
E.4) und ihnen den Zugang zur
weiterführenden Bildung, zur Berufsausbildung oder zu einer Beschäftigung erleichtert.
Die Entsendeorganisation ist gemeinsam mit der Aufnahmeorganisation dafür verantwortlich, dem/der Freiwilligen gegebenenfalls ein Visum zu besorgen.
Darüber hinaus hat die Entsendeorganisation dafür zu
sorgen, dass die Kontaktadressen des/der Freiwilligen an die von der Europäischen
Kommission beauftragte Versicherungsgesellschaft weitergeleitet
werden.
Aufnahmeorganisation
Eine grundlegende Voraussetzung für den Europäischen Freiwilligendienst ist das Vorhandensein einer Reihe von
Einrichtungen, in denen die Teilnehmer ihren Freiwilligendienst absolvieren können. Diese Einrichtungen werden als "Aufnahmeorganisationen"
bezeichnet. In den Europäischen Freiwilligendienst sind eine Vielzahl verschiedener
Organisationen, Projekte, lokaler Behörden und Initiativen eingebunden. Ihre Beiträge
zum EFD sind
unverzichtbar. Durch die Aufnahme eines Freiwilligen bereichert eine Aufnahmeorganisation ihre
regulären Aktivitäten durch neue Ideen und interkulturelle
Elemente. Es konnte außerdem über den Freiwilligen zu einem interessanten Erfahrungsaustausch mit der Entsendeorganisation
kommen.
Eine Aufnahmeorganisation kann eine beliebige Nichtregierungsorganisation, eine
Vereinigung, eine lokale Behörde oder eine lokale Initiative ohne Gewinnzweck
sein.
Wer als Aufnahmeorganisation am Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
Den Freiwilligen müssten klare Lerngelegenheiten geboten werden.
Die Freiwilligen dürften keinen Ersatz für bezahlte Lohn- und Gehaltsempfänger
darstellen.
Die Beschränkung der zur Teilnahme berechtigten Jugendlichen auf Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe oder Religionsgemeinschaft oder auf Personen mit bestimmten sexuellen Orientierungen oder politischen
Überzeugungen durch die Aufnahmeorganisation ist unzulässig. Die Aufnahmeorganisationen
müssen allen Jugendlichen offen stehen und dürften keine spezifischen Auswahlkriterien wie
Qualifikationen, Erfahrungen und fortgeschrittene Sprachkenntnisse vorschreiben.
Verwaltungs- und Routinetätigkeiten dürfen einen angemessenen Anteil an den Aufgaben
des/der Freiwilligen nicht überschreiten. Ein/e Freiwillige/r kann nicht allein die
für die tägliche Pflege von Bedürftigen verantwortlich
sein.
Bei Projekten, bei denen Büroarbeiten im Mittelpunkt stehen (z.B. in europäischen
Jugendorganisationen) sollten dem/der Freiwilligen bestimmte Aufgaben übertragen
werden, die vorzugsweise auf Projekte bezogen sein sollten.
Die Aufgaben der Freiwilligen sollten ihren individuellen Fähigkeiten und Bestrebungen angepasst
werden. Die Freiwilligen sollten von Personen angeleitet werden, die mit diesen Aufgaben vertraut
sind. Die Aufnahmeorganisationen sind auch dafür verantwortlich, die Freiwilligen zur Halbzeitbewertung zu
schicken.
Um etwaige persönliche Probleme der Freiwilligen oder Schwierigkeiten bei ihrer
Tätigkeit in der Aufnahmeorganisation zu vermeiden
bzw. auszuräumen, sollte den Freiwilligen ausreichende persönliche Unterstützung
gewährt werden. Darüber hinaus sollten sie Gelegenheit erhalten, sich in die lokale Gemeinschaft zu
integrieren, andere junge Menschen zu treffen, Anschluss zu finden, an Freizeitaktivitäten
teilzunehmen
usw. Wo immer dies möglich ist, sollten Kontakte mit anderen EFD-Freiwilligen gefördert
werden.
Jede Aufnahmeorganisation sollte einen Tutor bereitstellen, der direkt für die
persönliche, sprachliche und pädagogische Unterstützung des/der Freiwilligen verantwortlich ist und an den sich
der/die Freiwillige wenden kann, wenn Probleme auftreten. Beim Tutor sollte es sich nicht um die
für den
Freiwilligen/die Freiwillige zuständige Aufsichtsperson oder um eine andere am Projekt
des/der Freiwilligen beteiligte Person handeln.
Abgesehen davon, dass sie die Eingliederung des/der Freiwilligen in die Aufnahmegemeinde
erleichtern, sind Sprachkenntnisse langfristig von Nutzen. Die Aufnahmeorganisation hat die
Aufgabe, dem/der Freiwilligen Gelegenheit zum Spracherwerb zu geben.
Die Aufnahmeorganisation hat für eine geeignete Unterbringung des/der Freiwilligen zu
sorgen.
Die Aufnahmeorganisation hat für die Verköstigung des/der Freiwilligen zu sorgen oder
ihm/ihr ein Essensgeld zu zahlen.
Die Aufnahmeorganisation hat dem/der Freiwilligen Zugang zu den lokalen Transportmitteln zu
verschaffen.
Die Aufnahmeorganisation hat dem/der Freiwilligen wöchentlich oder monatlich ein Taschengeld zu zahlen
(der Betrag ist Bestandteil des im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND gewahrten
Zuschusses).
Die Aufnahmeorganisation ist gemeinsam mit der Entsendeorganisation dafür zuständig, dem/der Freiwilligen ein Visum zu besorgen.
Koordinierende Organisation
Bei einer nationalen oder regionalen "koordinierenden Organisation" handelt es sich um eine
Dachorganisation, die im Rahmen eines Netzes die Arbeit mehrerer Entsende- oder Aufnahmeorganisationen in einem Land
koordiniert. Eine koordinierende Organisation kann über beträchtliche Erfahrung in der Freiwilligenarbeit verfugen und einem effizienten
nationalen, europäischen oder internationalen Netz angehören.
Die Zuständigkeiten der koordinierenden Organisation hängen davon ab, was sie mit der
Entsende- oder Aufnahmeorganisation vereinbart hat. Ihre vorrangige Rolle besteht
darin, Beziehungen zu Aufnahmeorganisationen zu knüpfen und die Freiwilligen, die sie in diesen Organisationen
unterbringt, zu koordinieren, vorzubereiten und zu unterstützen.
Die koordinierende Organisation übernimmt einen Teil oder die Gesamtheit der Verwaltungsaufgaben der
Aufnahme- oder Entsendeorganisationen. Der Haushaltsposten Beitrag zu den Aufnahmeaktivitäten
oder Beitrag zu den Entsendeaktivitäten (siehe Abschnitt D.8) wird in diesem Fall
abhängig von der Aufgabenverteilung einvernehmlich zwischen der koordinierenden Organisation und den
Aufnahme- und Entsendeorganisationen aufgeteilt.
Die vorrangige Aufgabe der koordinierenden Organisation besteht darin, dafür zu
sorgen, dass die EFD-Philosophie und die Regeln des Freiwilligendienstes umgesetzt
werden. Darüber hinaus trägt sie Verantwortung für die Schulung der Freiwilligen oder hat
dafür zu
sorgen, dass diese an den von den Nationalen Agenturen organisierten Schulungen
teilnehmen.
Action 5.1 activity 9 “Support for quality and innovation of the
Program Youth.” Project no: 5.1/R1/2003/06
Made by
Hienet working
Teams in cooperation with
T.E.S.