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Partnerpflichten

Freiwilliger/Freiwillige

Der Europäische Freiwilligendienst steht allen Jugendlichen offen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem Programmland oder in einem zum Programm zugelassenen Drittland haben (siehe Abschnitte B.2 und B.3) und zwischen 18 und 25 Jahren alt sind. Was das Höchstalter anbelangt, so können bei benachteiligten Jugendlichen in begründeten Fallen bestimmte Ausnahmen gemacht werden, über die von Fall zu Fall entschieden wird.

Es dürfen keine Teilnahmegebühren eingehoben werden. Die Reisekosten der Freiwilligen sowie die Ausgaben für Versicherung, Unterkunft und Verpflegung sowie eine kleine Aufwandsentschädigung (Taschengeld) werden aus dem im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND gewährten Zuschuss beglichen.

Die Freiwilligen widmen ihre Zeit und Energie einem Projekt, das der lokalen Gemeinschaft zugute kommt, und erhalten dafür Gelegenheit, ihre Fähigkeiten zu erweitern, kulturelle und soziale Erfahrungen zu sammeln und sich für ihre Zukunft zu bilden. Während ihres Freiwilligendienstes sind die Jugendlichen für die ihnen zugeteilten praktischen Aufgaben verantwortlich und verpflichten sich, Beiträge zur Aufnahmeorganisation und zur Entwicklung der lokalen Gemeinschaft zu leisten.

Alle Jugendlichen, die ihren Freiwilligendienst abgeschlossen haben, erhalten ein Zertifikat, das die Unterschrift des für das Aktionsprogramm JUGEND zuständigen Kommissionsmitglieds tragt. Diese Zertifikate sind bei den Nationalen Agenturen und in einigen Fallen bei der Europäischen Kommission erhältlich.

Entsendeorganisation

Der Partner, der die jugendlichen Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst entsendet, wird als "Entsendeorganisation" bezeichnet. Bei einer Entsendeorganisation kann es sich um eine beliebige Nichtregierungsorganisation, eine Vereinigung, eine lokale Behörde oder eine lokale Initiative ohne Gewinnzweck handeln. Für eine Entsendeorganisation bietet der EFD die Möglichkeit, mit einem Partner aus einem Programmland eine Zusammenarbeit zu begründen und Erfahrungen auszutauschen.

Die Entsendeorganisation ist für folgende Aktivitäten zuständig:

  • Die erforderliche Vorbereitung beinhaltet eine Unterstützung des/der Freiwilligen bei der Suche nach einer Aufnahmeorganisation und bei der Kontaktaufnahme. Darüber hinaus müssen die Freiwilligen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet werden (einschließlich eines möglichen Visumzwangs usw.). Die Entsendeorganisation hat dafür zu sorgen, dass der/die Freiwillige vor der Abreise eine Schulung absolviert.
  • Die Entsendeorganisation sollte zur Vermeidung von Krisensituationen während des Projekts den Kontakt mit dem/der Freiwilligen sowie mit der Aufnahmeorganisation aufrechterhalten. Zudem wird sie sich an der Organisation der Folgemaßnahmen nach der Rückkehr des/der Freiwilligen beteiligen. 
  • Nach ihrer Rückkehr sollte den Freiwilligen bei der Wiedereingliederung in ihre Heimatgemeinde geholfen werden. Die Entsendeorganisation sollte den Freiwilligen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geben und ihnen Unterstützung gewähren, indem sie sie beispielsweise über weitere Möglichkeiten im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND informiert (insbesondere über Aktion 3 - Zukunftskapital, siehe Abschnitt E.4) und ihnen den Zugang zur weiterführenden Bildung, zur Berufsausbildung oder zu einer Beschäftigung erleichtert.
  • Die Entsendeorganisation ist gemeinsam mit der Aufnahmeorganisation dafür verantwortlich, dem/der Freiwilligen gegebenenfalls ein Visum zu besorgen. Darüber hinaus hat die Entsendeorganisation dafür zu sorgen, dass die Kontaktadressen des/der Freiwilligen an die von der Europäischen Kommission beauftragte Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.

Aufnahmeorganisation

Eine grundlegende Voraussetzung für den Europäischen Freiwilligendienst ist das Vorhandensein einer Reihe von Einrichtungen, in denen die Teilnehmer ihren Freiwilligendienst absolvieren können. Diese Einrichtungen werden als "Aufnahmeorganisationen" bezeichnet. In den Europäischen Freiwilligendienst sind eine Vielzahl verschiedener Organisationen, Projekte, lokaler Behörden und Initiativen eingebunden. Ihre Beiträge zum EFD sind unverzichtbar. Durch die Aufnahme eines Freiwilligen bereichert eine Aufnahmeorganisation ihre regulären Aktivitäten durch neue Ideen und interkulturelle Elemente. Es konnte außerdem über den Freiwilligen zu einem interessanten Erfahrungsaustausch mit der Entsendeorganisation kommen.

Eine Aufnahmeorganisation kann eine beliebige Nichtregierungsorganisation, eine Vereinigung, eine lokale Behörde oder eine lokale Initiative ohne Gewinnzweck sein.

Wer als Aufnahmeorganisation am Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Den Freiwilligen müssten klare Lerngelegenheiten geboten werden.
  • Die Freiwilligen dürften keinen Ersatz für bezahlte Lohn- und Gehaltsempfänger darstellen.
  • Die Beschränkung der zur Teilnahme berechtigten Jugendlichen auf Angehörige einer bestimmten ethnischen Gruppe oder Religionsgemeinschaft oder auf Personen mit bestimmten sexuellen Orientierungen oder politischen Überzeugungen durch die Aufnahmeorganisation ist unzulässig. Die Aufnahmeorganisationen müssen allen Jugendlichen offen stehen und dürften keine spezifischen Auswahlkriterien wie Qualifikationen, Erfahrungen und fortgeschrittene Sprachkenntnisse vorschreiben.
  • Verwaltungs- und Routinetätigkeiten dürfen einen angemessenen Anteil an den Aufgaben des/der Freiwilligen nicht überschreiten. Ein/e Freiwillige/r kann nicht allein die für die tägliche Pflege von Bedürftigen verantwortlich sein.
    Bei Projekten, bei denen Büroarbeiten im Mittelpunkt stehen (z.B. in europäischen Jugendorganisationen) sollten dem/der Freiwilligen bestimmte Aufgaben übertragen werden, die vorzugsweise auf Projekte bezogen sein sollten.
  • Die Aufgaben der Freiwilligen sollten ihren individuellen Fähigkeiten und Bestrebungen angepasst werden. Die Freiwilligen sollten von Personen angeleitet werden, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Die Aufnahmeorganisationen sind auch dafür verantwortlich, die Freiwilligen zur Halbzeitbewertung zu schicken.
  • Um etwaige persönliche Probleme der Freiwilligen oder Schwierigkeiten bei ihrer Tätigkeit in der Aufnahmeorganisation zu vermeiden bzw. auszuräumen, sollte den Freiwilligen ausreichende persönliche Unterstützung gewährt werden. Darüber hinaus sollten sie Gelegenheit erhalten, sich in die lokale Gemeinschaft zu integrieren, andere junge Menschen zu treffen, Anschluss zu finden, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen usw. Wo immer dies möglich ist, sollten Kontakte mit anderen EFD-Freiwilligen gefördert werden.
  • Jede Aufnahmeorganisation sollte einen Tutor bereitstellen, der direkt für die persönliche, sprachliche und pädagogische Unterstützung des/der Freiwilligen verantwortlich ist und an den sich der/die Freiwillige wenden kann, wenn Probleme auftreten. Beim Tutor sollte es sich nicht um die für den Freiwilligen/die Freiwillige zuständige Aufsichtsperson oder um eine andere am Projekt des/der Freiwilligen beteiligte Person handeln.
  • Abgesehen davon, dass sie die Eingliederung des/der Freiwilligen in die Aufnahmegemeinde erleichtern, sind Sprachkenntnisse langfristig von Nutzen. Die Aufnahmeorganisation hat die Aufgabe, dem/der Freiwilligen Gelegenheit zum Spracherwerb zu geben. 
  • Die Aufnahmeorganisation hat für eine geeignete Unterbringung des/der Freiwilligen zu sorgen.
  • Die Aufnahmeorganisation hat für die Verköstigung des/der Freiwilligen zu sorgen oder ihm/ihr ein Essensgeld zu zahlen.
  • Die Aufnahmeorganisation hat dem/der Freiwilligen Zugang zu den lokalen Transportmitteln zu verschaffen. 
  • Die Aufnahmeorganisation hat dem/der Freiwilligen wöchentlich oder monatlich ein Taschengeld zu zahlen (der Betrag ist Bestandteil des im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND gewahrten Zuschusses).
  • Die Aufnahmeorganisation ist gemeinsam mit der Entsendeorganisation dafür zuständig, dem/der Freiwilligen ein Visum zu besorgen.

Koordinierende Organisation

Bei einer nationalen oder regionalen "koordinierenden Organisation" handelt es sich um eine Dachorganisation, die im Rahmen eines Netzes die Arbeit mehrerer Entsende- oder Aufnahmeorganisationen in einem Land koordiniert. Eine koordinierende Organisation kann über beträchtliche Erfahrung in der Freiwilligenarbeit verfugen und einem effizienten nationalen, europäischen oder internationalen Netz angehören. 

Die Zuständigkeiten der koordinierenden Organisation hängen davon ab, was sie mit der Entsende- oder Aufnahmeorganisation vereinbart hat. Ihre vorrangige Rolle besteht darin, Beziehungen zu Aufnahmeorganisationen zu knüpfen und die Freiwilligen, die sie in diesen Organisationen unterbringt, zu koordinieren, vorzubereiten und zu unterstützen.
 
Die koordinierende Organisation übernimmt einen Teil oder die Gesamtheit der Verwaltungsaufgaben der Aufnahme- oder Entsendeorganisationen. Der Haushaltsposten Beitrag zu den Aufnahmeaktivitäten oder Beitrag zu den Entsendeaktivitäten (siehe Abschnitt D.8) wird in diesem Fall abhängig von der Aufgabenverteilung einvernehmlich zwischen der koordinierenden Organisation und den Aufnahme- und Entsendeorganisationen aufgeteilt. 

Die vorrangige Aufgabe der koordinierenden Organisation besteht darin, dafür zu sorgen, dass die EFD-Philosophie und die Regeln des Freiwilligendienstes umgesetzt werden. Darüber hinaus trägt sie Verantwortung für die Schulung der Freiwilligen oder hat dafür zu sorgen, dass diese an den von den Nationalen Agenturen organisierten Schulungen teilnehmen.

Vorwort Sprache Einfuehrung Aktionsprogramm Aktion1: Jugendbegegnungen Aktion2:EFD Aktion3:Jugeninitiativen Aktion4:Verknuepfung Aktion5: Unterstuetzung Zusammenarbeit Nationale Agenturen


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