Entsendeorganisationen finden auf verschiedenen Wegen Zugang zur Datenbank, in der die Aufnahmeorganisationen gespeichert
sind. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Nationalen Agentur. Entsendeorganisationen
können auch Kontakte zu Partnern wiederherstellen, mit denen sie bereits zusammengearbeitet
haben, sofern diese Partner bereits als EFD-Aufnahmeorganisationen zugelassen
sind.
Vor der Zulassung als Aufnahmeorganisation
Aufnahmeorganisationen müssen von der Europaeischen Kommission zugelassen sein. Um die Zulassung zu
erhalten, muss eine Aufnahmeorganisation zunächst das Formular für die Interessenbekundung
ausfüllen und bei der Nationalen Agentur einreichen (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Nationalen
Agentur, wann Sie Ihre Interessenbekundung einreichen müssen). Die Interessenbekundungen werden
regelmäßig von Auswahlgremien bewertet, welche die Europäische Kommission
einberuft. Wird die Interessenbekundung einer Aufnahmeorganisation bewilligt, so wird diese in die Datenbank der Aufnahmeorganisationen aufgenommen und kann
beginnen, sich nach Entsendeorganisationen und Freiwilligen umzusehen. Bitte beachten
Sie, dass die Bewilligung einer Interessenbekundung keine Gewähr dafür ist, dass ein Projektvorschlag auch
für die finanzielle Unterstützung ausgewählt wird.
Nach der Zulassung als Aufnahmeorganisation
Potenzielle Freiwillige und Entsendeorganisationen können die Datenbank der Aufnahmeorganisationen
konsultieren, in der alle Projektbeschreibungen gespeichert sind (um Zugang zu dieser Datenbank zu
erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Nationale Agentur). Jedermann, der eine Partnerschaft eingehen
möchte, kann sich jederzeit an die registrierten Aufnahmeorganisationen wenden. Wenn Sie bereits einen Partner haben und dies in Ihrer Interessenbekundung zum Ausdruck gebracht
haben, wird dies in der Datenbank registriert. Im Idealfall sollten die Aufnahmeorganisationen interessierten Entsendeorganisationen oder Freiwilligen innerhalb eines Monats
antworten.
Sie können auch die Initiative übernehmen und Organisationen ansprechen, die Sie bereits kennen oder mit denen Sie bereits -
beispielsweise im Rahmen anderer
europäischer Programme oder sonstiger Aktivitäten - zusammengearbeitet haben.
Wie bewirbt man sich?
Nachdem eine Partnerschaft vereinbart ist, sollten die Entsendeorganisation und die zugelassene Aufnahmeorganisation ihre jeweiligen
Anträge auf Zuschüsse vorbereiten und die Antragsformulare gemeinsam
ausfüllen. Die Anträge sind den Nationalen Agenturen innerhalb der in Abschnitt
B.5 genannten Fristen zu
übermitteln. Die Freiwilligen sollten soweit wie möglich in die Vorbereitung der Projektantrage eingebunden
werden, da sie auf diese Art größtmöglichen inhaltlichen Einfluss auf das Projekt nehmen
können.
Ein Projekt kann nur voranschreiten, wenn sowohl die entsendende als auch die aufnehmende Nationale Agentur den Antrag auf einen Zuschuss bewilligt
haben. Die Partner erhalten den Zuschuss direkt von ihrer Nationalen Agentur und sind
für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf ihren Teil des Projekts sowie
für die Berichterstattung verantwortlich.
Bitte beachten
Sie, dass die folgenden Leitlinien nur Projekte mit Programmländern betreffen.